Junge Frau sitzt auf einem Stuhl
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Frauenförderung

Auch über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung bzw. der Ver­ein­bar­keit von Betreuungspflichten und Beruf hat der Betriebsinhaber mit dem Be­triebs­rat zu beraten.

Das umfasst unter anderem die Einstellungspraxis oder auch den Zugang zu Maß­nahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Über diese Themen kann der Betriebsrat auch eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsinhaber abschließen.

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