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Register FÜR Gesundheitsberufe

Schon als Pflege- oder MTD-Beruf registriert? 

Wer in einem Gesundheitsberuf zu arbeiten beginnt, muss sich vorher registrieren lassen. Sei dem 1. Juli 2019 müssen alle Berufsangehörigen registriert sein. Bei fehlender Registrierung besteht die Gefahr einer Verwaltungsstrafe. Zum Registrieren brauchen Sie einen ausgefüllten Antrag, einen Reisepass, ein Zeugnis/Diplom oder einen Bescheid und ein Passfoto. Weiters benötigen Sie ein ärztliches Attest, einen Strafregisterauszug und gegebenenfalls einen Sprachnachweis. Checkliste Registrierung.

Termin zur Registrierung in der AK
Junger Mann hilft älterem Herren aus dem Bett

Register Gesundheitsberufe

Gesundheitsberufe­­register – Änderungen melden!

Wenn Sie im Gesundheitsberuferegister eingetragen sind, ist es wichtig Ihre Daten und Angaben stets aktuell zu halten.

Die AK Steiermark ist Registrierungebehörde für das Gesundheitsregister.

Register Gesundheitsberufe

Register für Ge­sund­heits­be­ru­fe: So geht's

In diesem Video werden die wichtigsten Punkte erklärt: Welche Unterlagen braucht man? Wen betrifft es? Wo muss ich hin?

Die AK Steiermark ist Registrierungebehörde für das Gesundheitsregister.

Register Gesundheitsberufe

Das Ge­sund­heits­be­rufe­re­gis­ter

Das Re­gis­ter wer­tet Ge­sund­heits­be­rufe auf: Nur wer ent­sprech­ende Qua­li­fi­ka­tion­en hat, wird auf­ge­nom­men.

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Kontakt

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Abteilung Pflege und Betreuung
05-7799-2225

gbr@akstmk.at