Register Gesundheitsberufe
Änderungen im Berufsrecht während der Pandemie
Für die Dauer der Coronavirus-Pandemie gibt es rechtliche Änderungen für Gesundheitsberufe.
Wer in einem Gesundheitsberuf zu arbeiten beginnt, muss sich vorher registrieren lassen. Sei dem 1. Juli 2019 müssen alle Berufsangehörigen registriert sein. Bei fehlender Registrierung besteht die Gefahr einer Verwaltungsstrafe. Zum Registrieren brauchen Sie einen ausgefüllten Antrag, einen Reisepass, ein Zeugnis/Diplom oder einen Bescheid und ein Passfoto. Weiters benötigen Sie ein ärztliches Attest, einen Strafregisterauszug und gegebenenfalls einen Sprachnachweis. Checkliste Registrierung.
Termin zur Registrierung in der AKDownload
Das neue Register ist ein Verzeichnis für Angehörige der Gesundheitsberufe. Mit der Registrierung werden die erworbenen Qualifkationen im Gesundheitsbereich erstmals sichtbar gemacht. Dies führt zu einer wesentlichen Aufwertung der betroffenen Berufsangehörigen.
Datum/Jahr:
2018
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