Eltern, die ihre Kinder in eine Reha-Einrichtung begleiten wollen, können sich künftig freistellen lassen.
Eltern, die ihre Kinder in eine Reha-Einrichtung begleiten wollen, können sich künftig freistellen lassen. © Pixel-Shot - stock.adobe.com, AK Stmk
4.9.2023

Reha für Kinder: Eltern haben künftig ein Recht auf Freistellung

Ab November besteht für Eltern, deren Kinder sich in einer Reha-Einrichtung aufhalten, ein Rechtsanspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber. Bis zu vier Wochen pro Jahr und Kind können Elternteile sich zur Begleitung ihrer Kinder freistellen lassen.
Für Eltern von Kindern, die sich in einer Rehabilitationseinrichtung befinden, gibt es Erleichterungen. Durch eine Novelle des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) haben Eltern künftig einen vierwöchigen Rechtsanspruch auf Freistellung zur Begleitung ihrer Kinder in Rehabilitationseinrichtungen. Damit wurde eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer umgesetzt.

Regelung gilt für Kinder bis 14

Ab 1. November 2023 haben leibliche Eltern, Pflege- und Wahleltern bzw. deren Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten einen Rechtsanspruch auf Freistellung. Anders als bisher besteht der Anspruch auf Begleitung zum stationären Aufenthalt bei einer Reha nach einer schweren Erkrankung. Die Regelung gilt für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Der Anspruch besteht für höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr und pro Kind.

Freistellung kann geteilt werden

Eine Aufteilung der Freistellung zwischen den Eltern ist möglich, eine gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Elternteile jedoch nicht – es sei denn, die Sozialversicherung bewilligt eine „familienorientierte Rehabilitation“. Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wie auch bei der Familienhospizkarenz gibt es aber Anspruch auf Pflegekarenzgeld.

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