Begünstigte behinderte Menschen
Der „Begünstigtenstatus“ birgt für behinderte Arbeitnehmer:innen Vorteile. Erfahren Sie, wie Sie den Status erhalten und was er Ihnen bringt!
Wenn eine reguläre Lehre nicht möglich ist, kann eine verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifizierung den Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Beide Ausbildungsformen sind im Berufsausbildungsgesetz geregelt und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen.
Voraussetzung ist, dass das AMS keine reguläre Lehrstelle vermitteln konnte. Zusätzlich muss mindestens eine der gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, etwa:
Sie absolvieren die gesamte Ausbildung eines Lehrberufs, erhalten dafür aber mehr Zeit.
Das gilt:
Sie erlernen ausgewählte Inhalte eines Lehrberufs. Ausbildungsziele und Dauer werden individuell vereinbart.
Das gilt:
Während der Ausbildung sind Sie sozialrechtlich Lehrlingen gleichgestellt.
Ein Wechsel zwischen regulärer Lehre, verlängerter Lehrzeit und Teilqualifizierung ist möglich. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.
Die Berufsausbildungsassistenz begleitet Jugendliche während der gesamten Ausbildung. Sie unterstützt bei der Planung, berät Lehrlinge und Betriebe und hilft bei Fragen oder Problemen.
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2026 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0