Lehrling mit Ausbilder
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Verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifizierung

Wenn eine reguläre Lehre nicht möglich ist, kann eine verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifizierung den Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Beide Ausbildungsformen sind im Berufsausbildungsgesetz geregelt und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen.

Wer kann teilnehmen?

Voraussetzung ist, dass das AMS keine reguläre Lehrstelle vermitteln konnte. Zusätzlich muss mindestens eine der gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, etwa:

  • sonderpädagogischer Förderbedarf,
  • kein oder negativer Pflichtschulabschluss,
  • anerkannte Behinderung oder
  • persönliche Gründe, die eine reguläre Lehre derzeit ausschließen.

Verlängerte Lehrzeit

Sie absolvieren die gesamte Ausbildung eines Lehrberufs, erhalten dafür aber mehr Zeit.

Das gilt:

  • Verlängerung der Lehrzeit um bis zu ein Jahr, in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahre
  • verpflichtender Berufsschulbesuch
  • Abschluss mit der regulären Lehrabschlussprüfung

Teilqualifizierung

Sie erlernen ausgewählte Inhalte eines Lehrberufs. Ausbildungsziele und Dauer werden individuell vereinbart.

Das gilt:

  • Ausbildungsdauer zwischen einem und drei Jahren
  • Abschlussprüfung möglich
  • Berufsschulbesuch je nach Vereinbarung

Sozialversicherung

Während der Ausbildung sind Sie sozialrechtlich Lehrlingen gleichgestellt.

Wechsel möglich

Ein Wechsel zwischen regulärer Lehre, verlängerter Lehrzeit und Teilqualifizierung ist möglich. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Entlohnung

  • Lehrbetrieb: Lehrlingseinkommen nach Kollektivvertrag
  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungsbeihilfe nach den Vorgaben des AMS

Unterstützung

Die Berufsausbildungsassistenz begleitet Jugendliche während der gesamten Ausbildung. Sie unterstützt bei der Planung, berät Lehrlinge und Betriebe und hilft bei Fragen oder Problemen.

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