Infoservice Pflege
Holen Sie sich 300 Euro AK-Ausbildungsförderung. © BillionPhotos.com, stock.adobe.com

Ausbildungsförderungen für Gesundheits- und Sozialberufe

Wir unterstützen unsere Mitglieder durch eine Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe in der Höhe von 300 Euro pro Ausbildungsjahr. Gefördert werden Schülerinnen/Schüler, die eine Vollzeit- oder berufsbegleitende Ausbildung an öffentlichen oder privaten Schulen bzw. Ausbildungsträgern absolvieren sowie ordentliche Studierende im Rahmen eines Bachelors an Universitäten und Fachhochschulen.

Die Antragstellung für das Ausbildungsjahr 2024/2025 ist von 15. Oktober 2024 bis 31. März 2025 möglich.

So suchen Sie an

Diese Unterlagen bitte unbedingt mit dem Antrag abgeben:

Sie sind selbst AK-Mitglied und besuchen eine Schule

  • Aktuelle Schulbesuchsbestätigung (versehen mit aktuellem Datum, dem Schulstempel, der genauen Bezeichnung der Ausbildung, dem Beginn und Ende der Ausbildung)
  • Einkommensnachweise für das gesamte Kalenderjahr 2023 von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (z. B. Eltern, Ehegatte/Ehegattin, Geschwister, eingetragener Partner/eingetragene Partnerin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, Kinder) ALLE SEITEN
  • Aktueller Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe (Finanzamt) für alle Kinder im gemeinsamen Haushalt

Sie sind selbst kein AK-Mitglied und besuchen eine Schule

zum Beispiel, weil Sie nicht arbeiten, sondern als Krankenpflegeschüler:in gemeldet sind.

  • Aktuelle Schulbesuchsbestätigung (versehen mit aktuellem Datum, dem Schulstempel, der genauen Bezeichnung der Ausbildung, dem Beginn und Ende der Ausbildung)
  • Einkommensnachweise für das gesamte Kalenderjahr 2023 von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (z. B. Eltern, Ehegatte/Ehegattin, Geschwister, eingetragener Partner/eingetragene Partnerin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, Kinder) ALLE SEITEN
  • Beider Elternteile bei Schülerinnen/Schüler, die selbst nicht AK-Mitglied sind, aber Familienbeihilfe beziehen (unabhängig vom Wohnsitz)
  • Aktueller Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe (Finanzamt) für alle Kinder im gemeinsamen Haushalt

Sie besuchen eine Fachhochschule oder Universität

  • Aktueller Beihilfenbescheid der Studienbeihilfenbehörde für das Studienjahr 2024/2025.
  • Gilt der Beihilfenbescheid von März 2024 bis März 2025, dann auch eine Inskriptionsbestätigung WS 2024/2025.

Wenn Sie keine Studienbeihilfe bekommen:

  • Inskriptionsbestätigung WS 2023/2024
  • Einkommensnachweise für das gesamte Kalenderjahr 2023 von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller und von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (z. B. Eltern, Ehegatte/Ehegattin, Geschwister, eingetragener Partner/eingetragene Partnerin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, Kinder)
  • Gültiger Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe (Finanzamt) für alle Kinder im gemeinsamen Haushalt
  • Einkommensnachweise beider Elternteile bei Studierenden, die selbst nicht AK-Mitglied und nicht selbsterhaltend sind, aber Familienbeihilfe beziehen (unabhängig vom Wohnsitz)

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen gemäß der Förderrichtlinie.

Die Förderung richtet sich an

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger (Kinder- und Jugendlichenpflege)
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger (psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege)
  • Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten und Pflegefachassistentinnen/Pflegefachassistenten
  • Diplomsozialbetreuerinnen/Diplomsozialbetreuer
  • Fachsozialbetreuerinnen/Fachsozialbetreuer
  • Medizinische Fachassistentinnen/Medizinische Fachassistenten
  • Biomedizinische Analytikerinnen/Biomedizinische Analytiker
  • Diätologinnen/Diätologen 
  • Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten
  • Logopädinnen/Logopäden
  • Orthoptistinnen/Orthoptisten
  • Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten
  • Radiologietechnologinnen/Radiologietechnologen
  • Hebammen
  • OTA

Antrag samt Unterlagen bitte an

  • Per E-Mail:       abf@akstmk.at
  • Per Fax:            05-7799-2487
  • Per Post:          Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark, 
                               Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz
  • Persönlich:      Montag-Freitag 8-12 Uhr oder in einer unserer Außenstellen

Kontakt und Anfragen

AK Steiermark, Abteilung Gesundheit, Pflege und Betreuung
Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz
abf@akstmk.at
05-7799-2577

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

05-7799-0

Anfragen bitte via Formular.

Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.

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