AK-Tipp: Urlaube mitschreiben und Abrechnungen prüfen.
AK-Tipp: Urlaube mitschreiben und Abrechnungen prüfen. © fizkes - stock.adobe.com , AK Stmk
30.8.2021

Bildungsteilzeit: Abrechnungen prüfen

Weil es Unklarheiten mit der Abrechnung nach seiner Bildungsteilzeit gab, meldete sich ein 35-jähriger Steirer bei der AK. Er hatte als Kellner Vollzeit gearbeitet, bevor er mit seinem Chef Bildungsteilzeit vereinbarte und auf zwei Tage die Woche reduzierte. Nach Ende der Bildungsteilzeit kündigte er. Der Dienstgeber rechnete den restlichen Urlaub des Steirers auf Basis von zwei Tagen pro Woche mit dem Bildungsteilzeitgeld ab – das ist aber nicht erlaubt. "Wenn ein Dienstverhältnis während der Bildungsteilzeit oder -karenz endet, ist auf Basis von vorher abzurechnen", erklärt AK-Juristin Katharina Urleb.

Erfolgreiche AK-Intervention

Sie intervenierte für den Kellner bei seinem Dienstgeber. Dieser sah den Fehler ein und der 35-Jährige erhielt die doppelte Summe, rund 4.000 Euro. Urleb rät: "Immer den Urlaub mitschreiben, Abrechnungen prüfen und im Zweifel rasch zu uns in die AK kommen."

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

05-7799-0

Anfragen bitte via Formular.

Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.

Das könnte Sie auch interessieren

In vielen Branchen werden die Wegzeiten bezahlt.

Wegzeiten sind Arbeitszeiten: KV regelt Entgelte

Für manche Berufsgruppen gilt: Die Fahrzeit zur Baustelle oder zur ersten Kundschaft ist Arbeitszeit. Die Entlohnung ist unterschiedlich geregelt.

Pflegerin im Krankenhaus

Pflegeheim schuldete Weizerin 9.100 Euro

Monatelang wurden einer alleinerziehenden Diplomkrankenschwester keine Zulagen ausbezahlt. Dank der AK Weiz bekam sie die Auszahlung ihrer Ansprüche.

Lkw-Fahrer hinterm Lenkrad.

Keine Überstunden ausbezahlt: 9.000 Euro für Lkw-Fahrer

Eineinhalb Jahre war ein LKW-Fahrer für eine Transportfirma auch nachts unterwegs. Die Überstunden samt Zuschläge bekam er vorerst aber nicht.