Wegzeiten sind Arbeitszeiten: KV regelt Entgelte
Für manche Berufsgruppen gilt: Die Fahrzeit zur Baustelle oder zur ersten Kundschaft ist Arbeitszeit. Die Entlohnung ist unterschiedlich geregelt.
Weil es Unklarheiten mit der Abrechnung nach seiner Bildungsteilzeit gab, meldete sich ein 35-jähriger Steirer bei der AK. Er hatte als Kellner Vollzeit gearbeitet, bevor er mit seinem Chef Bildungsteilzeit vereinbarte und auf zwei Tage die Woche reduzierte. Nach Ende der Bildungsteilzeit kündigte er. Der Dienstgeber rechnete den restlichen Urlaub des Steirers auf Basis von zwei Tagen pro Woche mit dem Bildungsteilzeitgeld ab – das ist aber nicht erlaubt. "Wenn ein Dienstverhältnis während der Bildungsteilzeit oder -karenz endet, ist auf Basis von vorher abzurechnen", erklärt AK-Juristin Katharina Urleb.
Sie intervenierte für den Kellner bei seinem Dienstgeber. Dieser sah den Fehler ein und der 35-Jährige erhielt die doppelte Summe, rund 4.000 Euro. Urleb rät: "Immer den Urlaub mitschreiben, Abrechnungen prüfen und im Zweifel rasch zu uns in die AK kommen."
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0