Unfallversicherung
Im Fall des Falles gut versichert – das gilt bei der Unfallversicherung. Wer bekommt welche Rente? Worauf muss ich achten?
Als wäre ein Arbeitsunfall nicht schon schlimm genug, wäre Lisa S. (24) beinahe auch um einige tausend Euro Versehrtenrente umgefallen. Die Weststeirerin ging vor Beendigung ihrer Berufsausbildung einem Teilzeitjob nach. Als der angehenden Kindergartenpädagogin der Unfall passierte, zog die AUVA den vor einem Jahr ausgeübten Job als Bemessungsgrundlage für die vorläufige Versehrtenrente heran – knappe 10.600 Euro.
"Wir sind der Rechtsmeinung, dass die falsche Bemessungs-grundlage für die Berechnung der Versehrtenrente herangezogen worden ist", sagt AK-Sozialversicherungsexperte Wolfgang Brunner: "Frau S. erlitt den Arbeitsunfall vor Beendigung des 30. Lebensjahres und vor Beendigung ihrer Berufsausbildung." In einer erstgerichtlichen Entscheidung bekam die AK recht, dass die Bemessungsgrundlage nicht auf Basis der vor Beendigung der Berufsausbildung ausgeübten Teilzeitbeschäftigung zu bilden ist, sondern auf das zu erwartende Einkommen nach Vollendung des 30. Lebensjahres.
Das Erstgericht legte eine Bemessungsgrundlage von etwa 31.300 Euro fest. Dagegen berief die AUVA. Das Oberlandesgericht korrigierte die Bemessungsgrundlage entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf 29.400 Euro. "Gut, dass Frau S. zu uns gekommen ist. Sie erhält dadurch rund 180 Euro monatlich mehr", freut sich Brunner für die 24-Jährige.
Versehrtenrente
Entschädigung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Sie soll helfen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und die dadurch entstandene Mehrbelastung auszugleichen.Anfragen bitte via Formular.
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