16.12.2024

Fahrerkarte als Beweis brachte vor Gericht Geld

Trotz erheblicher Fahrzeiten bekam ein LKW-Fahrer seine Überstunden und das Tagesgeld nicht ausbezahlt. Als bei Gericht die Fahrerkarte ausgelesen wurde, kam die Einsicht des Dienstgebers.
Obwohl der erfahrene Arbeitnehmer nur neun Tage in einem dem Güterbeförderungsgewerbe zugehörigen Betrieb beschäftigt war, musste er feststellen, dass seine Lohnabrechnungen nicht korrekt waren. So wurden dem 53-Jährigen seine geleisteten Überstunden und das ihm gebührende Tagesgeld (Aufwandsersatz) nicht ausbezahlt. Da außergerichtlich keine Lösung mit dem Arbeitgeber gefunden wurde – es wurde behauptet, der Arbeitnehmer habe nicht in diesem Stundenausmaß gearbeitet –, brachte die AK Steiermark Klage beim zuständigen Gericht ein. "Als in weiterer Folge unter anderem auch die Fahrerkarte des Arbeitnehmers als Beweis für seine Fahrtätigkeiten vorgelegt wurde, erkannte der junge Arbeitgeber sein Unrecht und erklärte sich bereit, den vollständigen Klagsbetrag in Höhe von rund 430 Euro zu bezahlen", sagt AK-Jurist Lukas Lecker. Er empfiehlt, die Arbeitszeiten (Beginn, Pause, Ende) genau mitzuschreiben, damit man im Streitfall einen handfesten Beweis vorlegen kann.

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