Keine Gehaltserhöhung: Mutter diskriminiert
Eine Psychologin wurde zu spät in die nächste Gehaltsgruppe eingestuft, da ihr Mutterschutz nicht als anrechenbare Dienstzeit gewertet wurde.
Immer nur kleine Teilbeträge, und die sehr unregelmäßig, bekamen acht Mitarbeiter einer Grazer Baufirma ausbezahlt. Und obwohl sie täglich steiermarkweit auf unterschiedlichen Baustellen arbeiteten, erhielten sie nie Diäten. Bald konnten die Baustellenarbeiter ihren monatlichen Zahlungen nicht mehr nachkommen.
Die AK-Juristen forderten die offenen Ansprüche beim Arbeitgeber ein. Da sich dieser aber weigerte, auch nur einen Cent nachzuzahlen, brachten sie schließlich Klagen für alle acht Betroffenen beim Arbeitsgericht Graz ein. Mit Erfolg: insgesamt konnten etwa 15.000 Euro erstritten werden.
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