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Angehörige von Gesundheitsberufen, die im Register eingetragen sind, müssen ihre Daten stets aktuell halten. © Kzenon, stock.adobe.com

Gesundheitsberuferegister – Änderungen melden!

Wenn Sie im Gesundheitsberuferegister eingetragen sind, ist es wichtig Ihre Daten und Angaben aktuell zu halten. Es gibt sogar eine gesetzliche Verpflichtung, wonach die Änderung von gewissen Daten innerhalb eines Monats gemeldet werden muss.

Welche Änderungen müssen gemeldet werden?

  • Namensänderungen
  • Änderungen des Arbeitgebers
  • Änderungen des Dienstortes
  • Änderungen des Wohnsitzes bzw. der Zustelladresse
  • Änderungen der Staatsangehörigkeit
  • Eröffnung, Verlegung oder Auflassung des Berufssitzes
  • Änderungen der Art der Berufsausübung (freiberuflich oder angestellt)

Wenn Sie der elektronischen Korrespondenz zugestimmt haben, geben Sie jedenfalls die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse bekannt, sonst können wir behördliche Schriftstücke, wie die Erinnerung an die Verlängerung der Registrierung, nicht zustellen. Das könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie Ihre Berufsberechtigung verlieren, wenn Sie nicht an die Verlängerung denken.

Wie melde ich Änderungen?

Änderungen können Sie uns schriftlich in einer AK Servicestelle, per E-Mail an gbr@akstmk.at oder Post melden. Verwenden Sie dafür das Formular Änderungsmeldung, dieses ist auf unserer Website bzw. auf dieser Seite unter "Formulare" zu finden. Bei welchen Änderungen auch ein Nachweis erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem Formular. So benötigen wir bspw. bei der Bekanntgabe oder Änderung des Arbeitgebers keinen Nachweis, jedoch die Heiratsurkunde und eine neue Unterschrift bei einer Namensänderung.