Video: Wie viel Urlaub hab ich pro Jahr?
AK-Juristin Barbara Huber erklärt die Eckpunkte rund um den Urlaub. Und sie warnt: Urlaub kann verjähren!
Nach 25 anrechenbaren Arbeitsjahren besteht der Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche. Die AK Weiz klärte eine 59-jährige Köchin auf und verhalf ihr zu etwa 1.900 Euro für ihren nicht konsumierten Urlaub.
Nachdem Frau H. fast 28 Jahre in einem Gasthaus in Gleisdorf beschäftigt war, reichte sie die Kündigung ein. Die Endabrechnung machte die Frau aber stutzig, der Betrag erschien ihr zu niedrig. Sie bat die AK Weiz um die Prüfung der Unterlagen. Ihr Verdacht bestätigte sich: Es fehlten Zahlungen für nicht konsumierte Urlaubstage. Arbeitsrechtsexpertin Mirella Koller stellte zudem fest, dass die 59-Jährige aufgrund ihrer insgesamt geleisteten Arbeitsjahre bereits seit sechs Jahren Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche gehabt hätte. Die Summe aus Urlaubsersatzleistungen inklusive Sonderzahlungsanteil belief sich insgesamt auf 1.924 Euro. Koller: "Wir haben es geschafft, dass Frau H. den vollständigen Betrag nachgezahlt bekommt."
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