24.000 Euro Nachzahlung nach Arbeitsunfall
Mit den Folgen eines Arbeitsunfalles hat eine Grazerin zu kämpfen – gesundheitlich und bis vor kurzem vor Gericht.
Hilfesuchend wandte sich ein Grazer an die AK – und Sozialversicherungsexperte Wolfgang Brunner konnte helfen. Die Frau des 46-Jährigen hatte vor einiger Zeit einen Unfall erlitten und wurde mit der Rettung ins Unfallkrankenhaus eingeliefert. Danach erhielten die beiden eine Rechnung von über 500 Euro für Behandlungskosten.
Auf Nachfrage Brunners bei der AUVA, warum diese Behandlungskosten zu zahlen seien, stellte sich heraus, dass die Verunfallte (43) keinen Krankenversicherungsschutz hatte und somit für die Behandlungskosten aufkommen muss. Nach einem kurzen Telefonat des AK-Experten mit der GKK und dem Hinweis, ob eine Mitversicherung mit dem Ehemann zum Unfallzeitpunkt geprüft werden kann, wurde der rückwirkende Versicherungsschutz gewährt. Beim abschließenden Telefonat mit der AUVA wurde nach Übermittlung der Daten durch die GKK mitgeteilt, dass die Behandlung nun unter Versicherungsschutz steht und die rund 500 Euro nicht mehr zu zahlen sind. Brunner: "Es freut mich, wenn man ganz einfach mit zwei Telefonaten helfen kann."
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