Mann räumt im Büro Dinge in einen Karton
Für die unzulässige Entlassung erhielt der Grazer unter anderem 5.000 Euro. © Serhii, stock.adobe.com
7.7.2025

Keine Erinnerung an Zusagen: Klagsdrohung brachte Wende

Mit einer unberechtigten Entlassung sah sich ein Handelsmitarbeiter konfrontiert, nachdem er Tätigkeiten nachging, die er vorab mit seinem Arbeitgeber vereinbart hatte – dieser wollte von den Zusagen aber plötzlich nichts mehr wissen.

Der Vertriebsleiter kam zur AK Steiermark, da er von seinem Unternehmen fristlos entlassen worden war. Ihm wurde vorgeworfen, dass er für die Konkurrenz gearbeitet hätte. Tatsächlich führte der Grazer bereits regelmäßig Telefonate mit Kundinnen und Kunden eines anderen Unternehmens. Zu diesem Zeitpunkt war zwischen der Firma und dem 43-Jährigen jedoch bereits die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbart gewesen. Auch war ihm mitgeteilt worden, dass die Handelssparte, in welcher er tätig war, eingestellt wird und er daher berechtigt ist, Kontakt zu Konkurrenzunternehmen aufzunehmen, um sein berufliches Fortkommen zu sichern. AK-Jurist Johannes Gruber intervenierte, um eine Kündigungsentschädigung bei dem Grazer Handelsbetrieb zu erreichen.

Erinnerungslücken und Einsicht

Dieser wollte von den angeblichen Zusagen nichts mehr wissen und beharrte auf der Rechtmäßigkeit der Entlassung. Nach Klagsdrohung durch die AK wollte sich das Unternehmen einen Gerichtsstreit dann doch nicht leisten und unterbreitete dem Grazer ein Vergleichsangebot. Gruber: "Es konnte neben einer Nachzahlung von 5.000 Euro auch eine Korrektur der fälschlicherweise mit Entlassung erfolgten Abmeldung erreicht werden." 

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