29.6.2022

Nachzahlung von SV-Beiträgen

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) stellt die Beitragsvorschreibung für mehrfach (geringfügig) Beschäftigte um. Die Beiträge werden künftig für jedes Quartal und nicht einmal jährlich an die Versicherten nachverrechnet.

Dadurch erhalten die Versicherten ihre Abrechnung zeitnah an ihre Beschäftigung und können auch rasch auf fehlerhafte Meldungen ihrer Dienstgeber reagieren. Außerdem können damit die oft hohen Nachzahlungen für ein ganzes Jahr verhindert werden.

Die neuen Vorschreibungstermine für das Jahr 2022 lauten:

  • 15. Juli 2022                     (für das 1. Quartal 2022)
  • 17. Oktober 2022           (für das 2. Quartal 2022)
  • 16. Jänner 2023              (für das 3. Quartal 2022)
  • 17. April 2023                 (für das 4. Quartal 2022)

TIPP: DienstnehmerInnen mit mehreren geringfügigen Beschäftigungen können sich auch gleich an die ÖGK wenden und die Beiträge monatlich einzahlen – dadurch sind sie sofort pflichtversichert und haben im Fall eines Krankenstandes auch Anspruch auf Krankengeld.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

05-7799-0

Anfragen bitte via Formular.

Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.

Das könnte Sie auch interessieren

Längerer Bezug von Krankengeld möglich

Krankengeld von der Gesundheitskasse gibt es seit Jänner bis zu eineinhalb Jahre lang - abhängig davon, ob man bis dahin voraussichtlich gesund wird.

Wer Notstandshilfe bezieht und in den letzten Monaten krank war, kann um höheres Krankengeld ansuchen.

Höheres Krankengeld bei Notstandshilfe

Höheres Krankengeld gibt es für Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe. Aber Achtung: Das höhere Krankengeld muss bei der ÖGK beantragt werden.

Es gibt keine Teilkrankenstände. Was es gibt, ist Wiedereingliederungsteilzeit.

Kein Arbeiten im Krankenstand

Manche Betriebe wollen Beschäftigte, die sich im Krankenstand befinden, trotzdem arbeiten lassen. Doch das widerspricht der Gesetzeslage.