Längerer Bezug von Krankengeld möglich
Krankengeld von der Gesundheitskasse gibt es seit Jänner bis zu eineinhalb Jahre lang - abhängig davon, ob man bis dahin voraussichtlich gesund wird.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) stellt die Beitragsvorschreibung für mehrfach (geringfügig) Beschäftigte um. Die Beiträge werden künftig für jedes Quartal und nicht einmal jährlich an die Versicherten nachverrechnet.
Dadurch erhalten die Versicherten ihre Abrechnung zeitnah an ihre Beschäftigung und können auch rasch auf fehlerhafte Meldungen ihrer Dienstgeber reagieren. Außerdem können damit die oft hohen Nachzahlungen für ein ganzes Jahr verhindert werden.
Die neuen Vorschreibungstermine für das Jahr 2022 lauten:
TIPP: DienstnehmerInnen mit mehreren geringfügigen Beschäftigungen können sich auch gleich an die ÖGK wenden und die Beiträge monatlich einzahlen – dadurch sind sie sofort pflichtversichert und haben im Fall eines Krankenstandes auch Anspruch auf Krankengeld.
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0