30.8.2021

Fachkräftestipendium auch für Krankenpflege

Das Fachkräftestipendium wurde um Ausbildungen im Pflegebereich, der Elementarpädagogik und der Forstwirtschaft erweitert. Das Stipendium in Anspruch nehmen können Beschäftigte, die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind, Arbeitslose und ehemalige Selbstständige.

Pflegefachassistenz

Es werden Ausbildungen zur Pflegeassistenz (meist ein Jahr) und Pflegefachassistenz (meist zwei Jahre) gefördert, dazu auch andere Ausbildungen im Bereich Gesundheit und Pflege, die länger als drei Monate dauern. Nicht gefördert wird ein FH-Studium zur Diplompflegekraft. Wer bereits ein Studium absolviert hat, kann nicht an dem Programm teilnehmen. So wie bisher werden viele Ausbildungen im technischen Bereich (HTL-Aufbaulehrgänge, Kollegs) und das Nachholen von Lehrabschlüssen gefördert, ebenso der Besuch von Schulen für Sozialbetreuungsberufe.

Arbeitsmarktservice

Zuständig ist das Arbeitsmarktservice, wo zuvor eine verpflichtende Beratung stattfindet. Wird das Stipendium bewilligt, gibt es zumindest 1.000 Euro im Monat abzüglich des Krankenversicherungsbeitrages oder das höhere Arbeitslosengeld. Während des Stipendiumbezugs ist man kranken-, unfall- und pensionsversichert. 

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