Nach mehr als 20 Jahren verlor ein Außendienstmitarbeiter im Bereich Bau und Handel seinen Job – und fiel beinahe auch noch um seine Abfertigung um.
Nach mehr als 20 Jahren verlor ein Außendienstmitarbeiter im Bereich Bau und Handel seinen Job – und fiel beinahe auch noch um seine Abfertigung um. © contrastwerkstatt - stock.adobe.com, AK Stmk
25.10.2021

Firmentreue zählte nichts mehr

22 Jahre lang war ein Steirer als Außendienstmitarbeiter im Bereich Bau und Handel beschäftigt. Zu seinen Aufgaben zählte die Koordinierung von Begehungen der Baustellen durch die Sicherheitspersonen. Firmenintern kam es zu Missverständnissen über die Zuständigkeiten und aus Sicht des Mannes auch zu Sicherheitsbedenken. Er forderte seinen Chef schriftlich auf, binnen zwei Wochen Klarheit zu diesen Fragen zu schaffen, andernfalls sehe er sich gezwungen, sein Dienstverhältnis zu beenden.

"Selbstkündigung angenommen"

Während der nächsten drei Wochen kam es weder zu einer Aussprache noch wurde die Arbeit durch den Mitarbeiter niedergelegt oder von ihm die Kündigung tatsächlich ausgesprochen. Doch rund einen Monat später wurde dem Mann vom Dienstgeber schriftlich mitgeteilt, dass man seine Kündigung „annehme“ und das Dienstverhältnis mit dem nächsten Monatsletzten ende. Obwohl der Mitarbeiter mehrfach versuchte, die Situation klarzustellen, wurde er wegen "Kündigung durch den Dienstnehmer" bei der Sozialversicherung abgemeldet.

Kein Anspruch auf die alte Abfertigung

Grundsätzlich verliert man bei Selbstkündigung seinen Anspruch auf die "alte Abfertigung". Da der Dienstgeber hier eine Selbstkündigung behauptete, wurde die Abfertigung nicht ausbezahlt. Der Mitarbeiter suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer. Rechtsexpertin Katharina Urleb: "Aus dem Schreiben zu den Sicherheitsbedenken kann kein Beendigungswunsch des Mitarbeiters abgeleitet werden. Es war als eine Unmutsäußerung über die firmeninterne Situation zu werten." Da eine Intervention durch die AK keine Lösung brachte, wurde Klage eingebracht. Erst während der Verhandlung beim Arbeits- und Sozialgericht konnte ein Vergleich über die Abfertigung in der Höhe von 25.000 Euro erzielt werden.

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