Die AK Steiermark ist Registrierungebehörde für das Gesundheitsregister.
© -, AK Stmk
3.4.2023

Verlängerung der Berufsberechtigung

Ihre Registrierung im Gesundheitsberuferegister ist 5 Jahre gültig. Ohne eine gültige Registrierung dürfen Sie Ihren Beruf nicht ausüben. Vor Ablauf der 5-Jahres-Frist ist eine Verlängerung Ihrer Berufsberechtigung notwendig.

Der Gesetzgeber nimmt die Verlängerung zum Anlass, die im Register gespeicherten Daten, wie etwa ihren aktuellen Arbeitgeber, zu aktualisieren. Deswegen werden Sie im Rahmen der Verlängerung dazu angeleitet, diese Daten zu überprüfen und allfällige Änderungen bekannt zu geben. 

 

Wie lange ist meine Berufsberechtigung gültig?

5 Jahre. Auf der Rückseite Ihres Berufsausweises sehen Sie, wann die Gültigkeit Ihrer Berufsberechtigung genau endet. Läuft Ihre Berechtigung z.B. am 30.06.2023 ab, können Sie ab 01.04.2023 die Verlängerung beantragen. 

Rechtzeitig vor Ablauf der Berufsberechtigung erhalten Sie eine schriftliche Erinnerung, entweder an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder per Post. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Daten aktuell zu halten.

(Änderungsmeldung von persönlichen DatenÄnderungsmeldung Arbeitgeber oder Berufssitz).

Reagieren Sie möglichst umgehend auf unser Informationsschreiben und bedenken Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. 

ACHTUNG

Die Verlängerung Ihrer Berufsberechtigung ist frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich.

Wenn Sie 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Berufsberechtigung noch kein Informationsschreiben erhalten haben, dann kontaktieren Sie umgehend Ihre Registrierungsbehörde.

Wie kann ich meine Berufsberechtigung verlängern?

Sie haben 2 Möglichkeiten: entweder elektronisch mit Ihrer Handy-Signatur/ID Austria oder mit schriftlichem Antrag.

Schaubild Möglichkeiten der Verlängerung
© Bundesarbeitskammer


WICHTIG

Wählen Sie auf der Website gbr.gv.at/verlängerung die gewünschte Art der Verlängerung aus. Das ist frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer Berufsberechtigung möglich.

Wie funktioniert die Online-Verlängerung?

Sie haben eine Handy-Signatur oder ID Austria? Dann geht es am schnellsten. Unter gbr.gv.at/verlängerung finden Sie den entsprechenden Link und loggen sich einfach im Gesundheitsberuferegister ein und verlängern Ihre Berufsberechtigung.

Die Bestätigung können Sie dann auch gleich herunterladen und die Verlängerung erscheint im öffentlichen Gesundheitsberuferegister

Wie funktioniert die Verlängerung mit Antrag?

Fordern Sie zuerst Ihren Verlängerungsantrag an. Unter gbr.gv.at/verlängerung finden Sie den entsprechenden Link.

Geben Sie auf der Anforderungsseite folgende Daten ein:

  • Ihre GBR-Nummer – diese finden Sie auf Ihrem Berufsausweis
  • Ihr Geburtsdatum
  • Wählen Sie, ob Sie den Verlängerungsantrag per E-Mail oder per Post erhalten möchten

Das Formular wird dann mit den im Register gespeicherten Daten vorbefüllt und an Sie geschickt. Bitte überprüfen Sie Ihre Daten auf dem Formular und retournieren Sie den ausgefüllten Verlängerungsantrag. Dies kann auf 4 Arten erfolgen: 

  • Per E-Mail
  • Per Post
  • Durch persönliche Abgabe oder Botin/Bote (durch Dritte)
  • Bei einem persönlichen Termin bei der Behörde (ausschließlich nach Terminvereinbarung)

Wenn Sie den vorausgefüllten Verlängerungsantrag über die von Ihnen bereits bekanntgegebene und bestätigte E-Mailadresse übermitteln, ist keine Unterschrift notwendig! Sie können diesen also direkt am Computer oder Smartphone bearbeiten und versenden. Ein Ausdruck ist nicht notwendig!

Wenn die Behörde Ihren Verlängerungsantrag bearbeitet hat, erhalten Sie eine Bestätigung. Die Verlängerung erscheint dann auch im öffentlichen Gesundheitsberuferegister.

Ebenso können sie telefonisch, via E-Mail oder online einen vorausgefüllten Verlängerungsantrag anfordern. Dieser wird Ihnen postalisch oder an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt. 

Sie können sich auch in einem persönlichen Termin in der Arbeiterkammer Steiermark und ihren 13 Außenstellen verlängern. Dazu ist eine Terminvereinbarung telefonisch unter 05 7799 2225 oder online unter Registrierungsbehörde der Arbeiterkammer Steiermark (etermin.net) notwendig.

Bei welchen persönlichen Änderungen braucht die Behörde Nachweise von mir?

Wenn sich diese Umstände bei Ihnen ändern, müssen Sie die entsprechenden Nachweise an die Behörde schicken:

Wann bekomme ich einen neuen Berufsausweis von der Behörde?

Sobald Ihre Berufsberechtigung verlängert ist bzw. auch Ihre Daten aktualisiert wurden, erhalten Sie den neuen Berufsausweis mit der Post zugeschickt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach der Verlängerung ist Ihr neuer Berufsausweis wieder 5 Jahre gültig.

Muss ich bei der Verlängerung meine Fortbildungsstunden nachweisen?

Nein. Die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung wird auch im Rahmen der Verlängerung nicht überprüft.

Bitte entnehmen Sie weitere Details der Klarstellung des Ministeriums betreffend Fortbildungsverpflichtung und Verlängerung der Berufsberechtigung.

Informationsveranstaltungen

Bei den regionalen AK-Info-Tagen informieren Sie die Mitarbeiter Ihrer Registrierungsbehörde persönlich über die anstehende Verlängerung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Die anstehenden Termine finden Sie unter diesem Link

Um Anmeldung wird ersucht (bitte auf den roten Button klicken):

Anmeldung zu den Informationsveranstaltungen


HÄUFIGE FRAGEN ZUR VERLÄNGERUNG

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verlängerung der Berufsberechtigung finden Sie in den FAQs

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Kontakt

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05-7799-0

Anfragen bitte via Formular.

Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.

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