Von Kollege begrapscht: Opfer (!) gekündigt
Der Assistent der Geschäftsführung griff einer Kollegin zwischen die Beine – gekündigt wurde sie. Dank AK erhielt die Frau 1.300 Euro Schadenersatz.
Eine schnelle und für die Chefin kostensparende Art der Bezahlung war in einem Nachtclub in Bruck/Mur üblich: Die Kellnerin nahm sich einfach am Ende ihres Arbeitstages 100 Euro aus der Kasse – unabhängig davon, was am Ende des Monats auf ihrem Lohnzettel stand bzw. wie viele Arbeitsstunden sie leistete.
Als die 51-Jährige ohne ihre Zustimmung plötzlich während ihres Krankenstandes nach fast drei Jahren von ihrer Chefin mit dem Grund "einvernehmliche Lösung" von der Sozialversicherung abgemeldet wurde und keinen Lohn mehr erhielt, kam sie zur Arbeiterkammer. AK-Jurist Michael Kohler klagte für die Kellnerin die Differenz, die sich zwischen dem höheren Betrag auf den monatlichen Lohnzetteln und der Summe der entnommenen 100 Euro ergab, ein. "Die Frau arbeitete immer sieben Tage und hatte dann wieder sieben Tage frei. Egal ob feiertags oder ob Überstunden anfielen, sie erhielt immer nur die 100 Euro, die sie aus der Kassa entnehmen durfte", erklärt Kohler. So konnte er vor Gericht für drei Jahre rückwirkend die Entgeltdifferenzen, das Feiertagsarbeitsentgelt, die nicht verfallene Überstundenvergütung sowie die Urlaubsersatzleistung für 69 Tage und eine Kündigungsentschädigung geltend machen. Kohler: "In Summe haben wir für die Frau 28.500 Euro vor Gericht zugesprochen bekommen."
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