Wilde Schmuserei vor den Kollegen auf der Weihnachtsfeier.
Wilde Schmuserei vor den Kollegen auf der Weihnachtsfeier. © AdobeStock_Monkey-Business, AK Stmk

Weihnachtsfeiern: Diese Blamagen sollten Sie sich ersparen

Weihnachtsfeiern sind ein "Sehen-und-gesehen-Werden“. Von Stunde zu
Stunde lockert sich die Stimmung. Die Feier rockt, Party pur. Ein Gläschen Wein hier, ein Krügerl Bier dort. Musik? Nichts wie ab auf die Tanzfläche, locker die Hüfte kreisen und lauthals mitträllern. Was für ein Spaß. Aber: Sinkt die Hemmschwelle, steigt die Wahrscheinlichkeit, mit Karacho in ein Fettnäpfchen zu treten. Peinlich getanzt, den Chef angelallt oder gar wild rumgeschmust – damit Sie als Ergebnis Ihres Auftritts nicht von der Karriereleiter geschubst werden, sollten Sie folgende Fehler vermeiden:

1. Mit Abwesenheit glänzen: Ein plötzlicher Migräne-Anfall, ein ganz wichtiger Termin, ein Geburtstag eines Freundes – wer kennt sie nicht, die Klassiker der Ausreden. Okay, gezwungen werden kann niemand, an der Weihnachtsfeier teilzunehmen. Doch der Chef wird's registrieren: Minus-Punkt, das steht fest. Falls Sie doch erscheinen, dann aber pünktlich. 

2. Zu viel trinken: Auch wenn die Getränke kostenlos sind und man sich amüsieren will, ist es dennoch ratsam, nicht zu viel Alkohol zu sich zu nehmen. Nachweislich hat Alkohol eine enthemmende Wirkung. Auf dem Tisch zu tanzen sorgt zwar für jede Menge Gesprächsstoff und Büroklatsch, ist aber natürlich noch lange kein Kündigungsgrund. Wer sich aber – egal ob angeheitert oder nicht – zu Beleidigungen, sexuellen Belästigungen oder Tätlichkeiten hinreißen lässt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. 

3. Dresscode beachten: Bauchfreies Top, kurzer Rock, Disko-Outfit sollten besser im Kleiderschrank gelassen werden. Auf einer Firmenweihnachtsfeier gilt nämlich derselbe Dresscode wie im Büro. Dabei kann es je nach Veranstaltung und Unternehmen auch etwas festlicher sein. 

4. Kein Drängeln am Buffet: Ungeduldiges Zappeln am Buffet ist unangebracht. Zudem sind gute Tischmanieren ebenfalls Voraussetzung und auch das Mindeste.

5. Zeigen Sie keine Langeweile: Missmutig in der Ecke rumzustehen und zu signalisieren, dass es einem überhaupt nicht gefällt, macht einen schlechten Eindruck. 

6. Keine Lästereien auf Firmenfeiern: Beschwerden über Location, Essen oder Service sind tabu, um nicht denjenigen, der die Feier organisiert hat, vor den Kopf zu stoßen.

7. Duzen ist erlaubt: Bietet jemand das Du-Wort an, darf es natürlich angenommen werden. Aber Vorsicht: Möglicherweise kann sich das Gegenüber am nächsten Tag nicht mehr daran erinnern. 

8. Chef bleibt Chef: Der Vorgesetzte ist auch auf der Weihnachtsfeier weiterhin der Vorgesetzte und mutiert nicht zum Sauf-Kumpanen.

9. Blau machen am Tag danach ist unangebracht: Wie ein Sprichwort besagt: Wer feiern kann, kann auch arbeiten. Einen Urlaubstag im Voraus darf man aber selbstverständlich vereinbaren.

10. Nicht auf Überstunden pochen: Die Teilnahme an der Weihnachtsfeier gehört nicht zu jenen Tätigkeiten, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldet werden. Genauso wenig entstehen bei der Teilnahme an der Feier aber Überstunden.

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