AK streitet für Kleinverdiener um jeden Euro
Für die AK ist es selbstverständlich, dass für Mitglieder auch um kleine Beträge gestritten wird. Hier sind vier Beispiele aus dem Arbeitsrecht.
Der Arbeiter war bei einer Leasingfirma Vollzeit beschäftigt. Er war verlässlich und verrichtete seine Arbeit bereits seit sechs Jahren, als er ohne Vorwarnung ein Entlassungsschreiben im Postkasten fand. Auch im Schreiben selbst war keine Begründung für die fristlose Beendigung angegeben. "Der Mann hat sich um Hilfe an die Arbeiterkammer gewandt, weil er sich keiner Schuld bewusst war", erinnert sich AK-Jurist Bernd Reisner.
Schriftlich gab der Dienstgeber dann an, dass der Arbeiter seinen Vorgesetzten in einem Chat beschimpft habe. Nach Rücksprache mit dem Arbeiter stellte sich jedoch heraus, dass der Vorgesetzte den Mann wegen eines Krankenstandes zutiefst beleidigt hatte und die Beschimpfung eine Reaktion darauf war. "Die Provokation ist vom Vorgesetzten ausgegangen, die Antwort darauf ist nicht als Ehrbeleidigung anzusehen", sagt Reisner. Das sah dann auch die Personalleasingfirma ein, wandelte die Entlassung in eine einvernehmliche Lösung um und zahlte 8.500 Euro brutto an den Arbeiter.
Broschüren
Musterbriefe
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0