Via Handy-Chat trugen ein Arbeiter und sein Vorgesetzter einen Streit aus.
Via Handy-Chat trugen ein Arbeiter und sein Vorgesetzter einen Streit aus. © Kaspars Grinvalds - stock.adobe.com, AK Stmk
4.7.2022

Auf üblen Chat-Streit folgte eine Entlassung

Wer hat wen beleidigt? Im Zuge der Entlassung eines Arbeiters stellte sich heraus, dass der Mann seinen Chef beschimpft hatte, weil er zuvor vom Vorgesetzten zutiefst beleidigt worden war. Der üble Streit wurde über einen Handy-Chat ausgetragen.

Der Arbeiter war bei einer Leasingfirma Vollzeit beschäftigt. Er war verlässlich und verrichtete seine Arbeit bereits seit sechs Jahren, als er ohne Vorwarnung ein Entlassungsschreiben im Postkasten fand. Auch im Schreiben selbst war keine Begründung für die fristlose Beendigung angegeben. "Der Mann hat sich um Hilfe an die Arbeiterkammer gewandt, weil er sich keiner Schuld bewusst war", erinnert sich AK-Jurist Bernd Reisner.

Schriftlich gab der Dienstgeber dann an, dass der Arbeiter seinen Vorgesetzten in einem Chat beschimpft habe. Nach Rücksprache mit dem Arbeiter stellte sich jedoch heraus, dass der Vorgesetzte den Mann wegen eines Krankenstandes zutiefst beleidigt hatte und die Beschimpfung eine Reaktion darauf war. "Die Provokation ist vom Vorgesetzten ausgegangen, die Antwort darauf ist nicht als Ehrbeleidigung anzusehen", sagt Reisner. Das sah dann auch die Personalleasingfirma ein, wandelte die Entlassung in eine einvernehmliche Lösung um und zahlte 8.500 Euro brutto an den Arbeiter.

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