Damit es mit der Zeitaufzeichnung leichter geht, hat die AK den Zeitspeicher entwickelt, der allen Beschäftigten kostenlos zur Verfügung steht.
Damit es mit der Zeitaufzeichnung leichter geht, hat die AK den Zeitspeicher entwickelt, der allen Beschäftigten kostenlos zur Verfügung steht. © Wellnhofer Designs - stock.adobe.com, AK Stmk
6.12.2021

Überstunden: oft gibt es kein Geld

Jahr für Jahr leisten Österreichs Beschäftigte zig Millionen Überstunden. Doch für jede sechste Überstunde gibt es weder Geld noch Zeitausgleich. Das entspricht in einem Jahr der "Gratis-Arbeit" von rund 25.000 Vollzeitbeschäftigten. Mehr als ein Drittel aller gerichtlichen Verfahren, die von den Rechtsexpertinnen und -experten der steirischen Arbeiterkammer geführt werden, betreffen unbezahlte Überstunden. Es gibt für die Unternehmen keine Strafen, außer einer Nachzahlung für bereits geleistete Arbeit passiert derzeit nichts. Der ÖGB fordert Strafzuschläge, damit sich das Risiko für unbezahlte Überstundenarbeit erhöht und Redlichkeit belohnt wird.

2.160 Stunden unbezahlt

Knapp vier Jahre war ein Grazer als Bauleiter beschäftigt. Seine Haupttätigkeit war die Besichtigung von Baustellen, wobei er regelmäßig Mehrarbeit und Überstunden leistete. Er übermittelte die von ihm selbst geführten Arbeitszeitaufzeichnungen monatlich per E-Mail seinem Chef, vereinzelt konsumierte er Zeitausgleich. Als er kündigte, hatte er ein offenes Zeitguthaben von 2.159,55 Stunden – umgerechnet entsprach das rund 65.000 Euro. Eine Intervention seitens der AK blieb erfolglos, man traf sich vor Gericht. Nachdem der Bauleiter in der Verhandlung signalisierte, dass er einem Vergleich zustimmen würde, bot ihm sein ehemaliger Arbeitgeber 5.000 Euro an – die natürlich als völlig unzureichend zurückgewiesen wurden. Der Grazer legte als Gegenangebot 43.300 Euro vor. Schlussendlich einigten sich der Bauleiter und sein ehemaliger Arbeitgeber auf einen Vergleichsbetrag von 37.650 Euro.

8.000 Euro für Hausmeister

Innerhalb von sieben Monaten leistete ein Hausmeister 470 Überstunden. Der Mann, ein geschickter Handwerker, betreute und renovierte für eine obersteirische Firma ein Haus in Graz. Er arbeitete oft auch an Sonn- und Feiertagen. Der Hausmeister schrieb seine Arbeitszeiten genau mit und ließ diese Aufzeichnungen vom Chef bestätigen. Trotz der bestätigten Aufzeichnungen blieb das Unternehmen das Geld für die Überstunden schuldig. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses kam der Mann zur Arbeiterkammer. Eine schriftliche Intervention der AK-Rechtsexpertin beim Arbeitgeber blieb erfolglos. Erst nach Einbringung der Klage beim Arbeits- und Sozialgericht kam Bewegung in die Sache. Um einen langwierigen Streit zu vermeiden, stimmte das AK-Mitglied einem gerichtlichen Vergleich zu. Der Mann bekam für 470 Überstunden, fehlendes Urlaubsgeld und als Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub insgesamt 8.000 Euro.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

05-7799-0

Anfragen bitte via Formular.

Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.

Das könnte Sie auch interessieren

AK-Tipp: Urlaube mitschreiben und Abrechnungen prüfen.

Bildungsteilzeit: Abrechnungen prüfen

Ein Mann verringerte seine Arbeitszeit in seiner Bildungsteilzeit – sein Chef reduzierte seinen Urlaub gleich mit. Die AK half.

In vielen Branchen werden die Wegzeiten bezahlt.

Wegzeiten sind Arbeitszeiten: KV regelt Entgelte

Für manche Berufsgruppen gilt: Die Fahrzeit zur Baustelle oder zur ersten Kundschaft ist Arbeitszeit. Die Entlohnung ist unterschiedlich geregelt.

Pflegerin im Krankenhaus

Pflegeheim schuldete Weizerin 9.100 Euro

Monatelang wurden einer alleinerziehenden Diplomkrankenschwester keine Zulagen ausbezahlt. Dank der AK Weiz bekam sie die Auszahlung ihrer Ansprüche.