KAGes: Urlaubsersatzleistung zu gering
Das Land muss rechtlich bei der Urlaubsersatzleistung bei Beendigung des Dienstverhältnisses nachbessern. Es können Nachzahlungen gefordert werden.
Über zehn Jahre leistete eine 54-Jährige ihren Dienst als Haushaltshilfe vorbildlich ab – dennoch erhielt sie nicht alles ausbezahlt, was ihr zustand: Leider wurde die Frau erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses darauf aufmerksam, dass sie auch Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld gehabt hätte. Beides hatte sie während ihrer gesamten Beschäftigungsdauer aber nie ausbezahlt bekommen.
Obwohl der ehemalige Dienstgeber über zehn Jahre lang keine Sonderzahlungen ausbezahlte, konnten aufgrund der gesetzlichen Verjährungsfrist leider nur noch die Sonderzahlungen der letzten drei Jahre gefordert werden. Dennoch zeigte sich ihr Ex-Chef weiterhin uneinsichtig. Erst nachdem die AK Klage einbrachte, lenkte der Mann ein und zahlte die geforderten Sonderzahlungen zur Gänze nach, sagt AK-Arbeitsrechtsexperte Johannes Gruber: "Es konnte somit zumindest noch eine Nachzahlung von über 3.000 Euro für die Dienstnehmerin erzielt werden."
Sieht der Kollektivvertrag einen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld vor, besteht dieser Anspruch auch für geringfügig Beschäftigte. "Offene Ansprüche verjähren jedoch nach drei Jahren", betont Gruber: "Darüber hinaus kann durch sogenannte Verfallsklauseln die Frist zur Geltendmachung im Dienstvertrag oder durch Kollektivvertrag nochmals empfindlich verkürzt werden."
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0