Feiertagsruhe
An gesetzlichen Feiertagen haben Sie ein Recht auf Ruhezeit. Wer zusätzliche Feiertage frei bekommt und was gilt, wenn Sie trotzdem arbeiten müssen.
Wochenendruhe und Wochenruhe nennt man wöchentliche Ruhezeit. Der Arbeitnehmer, der während seiner wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt wird, hat Anspruch auf Ersatzruhe.
Diese Ersatzruhe ist im Ausmaß der während der wöchentlichen Ruhezeit geleisteten Arbeit, die innerhalb von 36 Stunden vor dem Arbeitsbeginn in der nächsten Arbeitswoche erbracht wurde, zu gewähren. Sie muss unmittelbar vor dem Beginn der folgenden Wochen(end)ruhezeit liegen, soweit kein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Wochenendruhe. Er arbeitet zusätzlich zur Normalarbeitszeit ausnahmsweise am Samstag von 18:00 bis 21:00 und am Sonntag von 14:00 bis 16:00. Am Montag beginnt er um 8:00 zu arbeiten. Rechnet man ab Montag 8:00 36 Stunden zurück, ergibt dies Samstag 20:00. Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf drei Stunden Ersatzruhe (für die beiden am Sonntag gearbeiteten Stunden sowie für die Arbeitszeit am Samstag ab 20:00).
Die Ersatzruhe ist auf die Arbeitszeit jener Woche anzurechnen, in der sie konsumiert wird.
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2023 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0