Aus Homeoffice wird Telearbeit
Eine Gesetzesnovelle sorgt für die Ausweitung der Homeoffice-Regelungen – sie fallen ab 2025 unter Telearbeit. Hier die Neuerungen im Überblick.
"Grundsätzlich ist der Einsatz von KI am Arbeitsplatz erlaubt, allerdings dürfen Arbeitgeber:innen die Verwendung von KI zur Erledigung ihrer Aufgaben am Arbeitsplatz verbieten", sagt AK-Arbeitnehmerschutzexpertin Biljana Milanovic. Beschäftigte sind zur höchstpersönlichen Arbeitsleistung verpflichtet, die Nutzung der KI als Hilfsmittel steht dieser Pflicht nicht entgegen, allerdings sind die innerbetrieblichen Regelungen zu beachten. Viele Unternehmen haben bereits interne Richtlinien für die Nutzung von KI-Tools.
Vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sollten grundsätzlich nicht in ein Online-KI-Tool eingegeben werden. Viele KI-Systeme speichern und analysieren die Eingaben oder
verwenden die Informationen für eigene Zwecke weiter. Interne Richtlinien für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz sind jedenfalls einzuhalten. Sollte es im Betrieb keine klaren Regelungen zur Verwendung von KI geben, kann sich
der Betriebsrat für transparente Richtlinien einsetzen.
Beabsichtigen Arbeitgeber:innen, die Nutzung von KI im Betrieb einzuführen, ist der Betriebsrat umfassend darüber zu informieren. In den meisten Fällen bedarf es der Zustimmung des Betriebsrates mittels Betriebsvereinbarung. In einer derartigen Betriebsvereinbarung werden die Mindeststandards über die Nutzung von KI zu beruflichen Zwecken geregelt. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte müssen auch beim Einsatz von KI am Arbeitsplatz geschützt werden und dürfen keinen übermäßigen Eingriffen ausgesetzt sein.
Ja, ein Verbot der Nutzung von KI am Arbeitsplatz durch die Firmenleitung ist zulässig. Eine Verwendung trotz eines ausdrücklichen Verbots kann zu negativen arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Milanovic: "Wer Fragen zum Einsatz von KI am Arbeitsplatz hat, kann sich jederzeit an die AK wenden."
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