8.9.2017

Arbeitsfrei am Elternsprechtag?

Wenn man ein Kind oder mehrere schulpflichtige Kinder hat, wird es zu Zeitkonflikten in der Arbeit. Sei es für den Elternsprechtag, bei Arztbesuchen oder aber, wenn das Kind krank wird. AK-Expertin Verena Stiboller erklärt, wann man vom Arbeitgeber freigestellt wird und worauf man achten soll.

Der nächste Elternsprechtag findet in der Arbeitszeit statt. Bekomme ich dafür frei?

Darauf gibt es keine allgemeine Antwort. Es ist auf alle Fälle zu prüfen ob sich im anzuwendenden Kollektivvertrag eine entsprechende Regelung findet.

In weiterer Folge gibt es Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeitern. Angestellte können aus wichtigen persönlichen Gründen ohne ihr Verschulden dienstlich verhindert sein und frei bekommen. Das nur, wenn es anders nicht möglich ist. Dann bekommen sie die Stunden frei, die notwendig sind. So werden unseres Erachten schulische Elternsprechtage nur insoweit einen bezahlten Freistellungsanspruch auslösen, als ein derartiger Weg konkret nach Schultyp, Schulerfolg etc. sachlich geboten ist und eine andere Person oder eine andere Zeit hierfür nicht in Frage kommt.

Arbeiterinnen und Arbeitern bekommen die notwendige Zeit für den Elternsprechtag frei, wenn sich hierfür im Kollektivvertrag eine entsprechende Regelung findet. Findet kein Kollektivvertrag Anwendung gilt auch für ArbeiterInnen, dass wenn sie aus wichtigen persönlichen Gründen ohne ihr Verschulden am Dienst verhindert sind, sie die notwenige Zeit frei zu bekommen haben. Das sollte man aber am besten individuell genau prüfen.

Achtung: Man muss es seinem Chef oder der Chefin früh genug sagen und eine Bestätigung bringen, wenn das verlangt wird.

Hilfe, ich bekomme nur während der Arbeitszeit einen Arzttermin fürs Kind.

Zuerst wird zu klären sein, ob das Kind nicht schon alt genug ist, um allein zum Arzt zu gehen. Beziehungsweise, ob es nicht zu krank ist, um es allein zu schaffen. Hier ist dann wieder die gleiche Unterscheidung wie beim Elternsprechtag: Es gibt Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeitern. Angestellte können aus wichtigen persönlichen Gründen ohne ihr Verschulden dienstlich verhindert sein und frei bekommen. Und das nur, wenn es anders nicht möglich ist. Dann bekommen sie die Stunden frei, die notwendig sind.

Arbeiterinnen und Arbeitern bekommen die notwendige Zeit für den Arztbesuch frei, wenn sich hierfür im Kollektivvertrag eine entsprechende Regelung findet oder kein Kollektivvertrag zur Anwendung gelangt. Das sollte man aber am besten individuell genau prüfen.

Achtung: Man muss es seinem Chef oder der Chefin früh genug sagen und eine Bestätigung bringen, wenn das verlangt wird. Man hat auch die Möglichkeit Pflegefreistellung zu nehmen.

Wie funktioniert Pflegefreistellung genau?

Seit 01.01.2013 haben Eltern (auch Adoptiv- und Pflegeeltern) für ihre Kinder Anspruch auf Pflegefreistellung und zwar unabhängig davon, ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht. Für nicht leibliche Kinder können Sie als EhegattIn, eingetragene/r PartnerIn oder LebensgefährtIn  nur dann eine Pflegefreistellung nehmen, wenn Sie mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Den Anspruch auf Pflegefreistellung zur notwendigen Pflege eines erkrankten Kindes hat man sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich muss man jedoch damit man die Pflegefreistellung in Anspruch nehmen kann, alle Vorkehrungen treffen, damit es zu keiner Arbeitsverhinderung wegen eines Pflegefalles kommt. Eine Pflegefreistellung ist daher nicht notwendig, wenn eine andere geeignete Person die Pflege übernehmen kann. Als Dienstnehmer hat man Anspruch auf Pflegefreistellung unter Fortzahlung des Entgelts im Ausmaß einer wöchentlichen Arbeitszeit pro Arbeitsjahr. Das bedeutet, wenn ich 40 Wochenstunden beschäftigt bin, habe ich Anspruch auf 40 Stunden Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Eintrittsdatum ins Unternehmen. Es besteht auch die Möglichkeit die Pflegefreistellung in Stunden in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Pflegefreistellungswoche innerhalb eines Arbeitsjahres, wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist, neuerlich pflegebedürftig krank wird und der Dienstnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus sonstigen wichtigen Gründen hat. Wenn der Anspruch auf Pflegefreistellung ausgeschöpft ist und kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus sonstigen wichtigen Gründen besteht, können Sie für die notwendige Pflege eines Kindes unter 12 Jahren ohne vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Urlaub nehmen, sofern Sie noch offenen Urlaub haben.

Und am 1. Schultag – muss mir mein Chef frei geben?

Der erste Schultag ist zweifellos für die „Taferlklassler“ ein besonderer Tag, sowohl für das Kind selbst, als auch für die Eltern ein einschneidendes Erlebnis. Gerade jetzt werden wir als Arbeiterkammer besonders oft von Eltern gefragt, ob sie dafür vom Arbeitgeber eine bezahlte Abwesenheitszeit in Anspruch nehmen können.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich für Angestellte in § 8 Abs.3 AngG bzw. für Arbeiter im § 1154 b ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) in Verbindung mit den jeweils anzuwendenden Kollektivverträgen, wobei die entscheidende Frage lautet, ob der allererste Schultag als wichtiger Dienstverhinderungsgrund angesehen werden kann. So behalten Arbeitnehmer den Anspruch auf das Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe, während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind. Die steirische Arbeiterkammer vertritt – nachdem es dazu keine oberstgerichtlichen Entscheidungen gibt – jedoch die Rechtsmeinung, dass - wie die Teilnahme an der Sponsionsfeier des Kindes oder der Elternsprechtag – im vorliegenden Fall sich dieser Anspruch aus der familiären Beistandspflicht ableiten lässt. Das bedeutet, dass der jeweilige Elternteil den Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung für das unbedingt notwendige Zeitausmaß, aber nicht für den gesamten Tag. Als notwendige wird die Zeit für die Begrüßung und Vorstellung der Klassenlehrerin, die Zuteilung der Plätze der Kinder im Klassenzimmer, die Besprechung organisatorischer Fragen, die Verabschiedung durch die Klassenlehrerin und Überreichung der Schultüten anzusehen sein.

Möchte ein Arbeitnehmer den gesamten ersten Schultag frei haben, müsste er mit dem Arbeitgeber Urlaub oder Zeitausgleich vereinbaren.


Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

05-7799-0

Anfragen bitte via Formular.

Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.

Das könnte Sie auch interessieren

Film: Ihr Recht bei Überstunden

Muss ich Überstunden machen - und wenn ja, wie viele? Was bekomme ich dafür bezahlt? Wann darf ich nein sagen zu Überstunden?

Arbeitswelt & Schule

Die AK Steiermark bietet kostenlose Workshops, Informations- und Unterrichtsmaterialien und Weiterbildungskurse für Pädagoginnen und Pädagogen.

Ihre Kinder sind während der VHS-Kurse oder der AK-Beratung gut aufgehoben.

Kinderbetreuung beim Karenzbildungskonto

Mit dem Karenzbildungskonto auf den Wiedereinstieg vorbereiten. In der AK-Kinderwelt sind die Kinder von VHS-KursteilnehmerInnen in Graz betreut.