Kein Arbeiten im Krankenstand
Manche Betriebe wollen Beschäftigte, die sich im Krankenstand befinden, trotzdem arbeiten lassen. Doch das widerspricht der Gesetzeslage.
Ihr Kreuz tut ständig weh, Sie haben Kreislaufbeschwerden oder müssen nach schwerer Krankheit fit werden: Dann können Sie über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt eine Kur beantragen.
Die Kurkosten übernimmt Ihre Pensionsversicherung, sofern sie die Kur für notwendig hält. Ab einem bestimmten Einkommen müssen Sie einen Selbstbehalt zahlen.
Eine bewilligte Kur gilt als Krankenstand. Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin kann Ihnen die Kur daher nicht verweigern. Sie haben während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin oder (wenn Sie Ihren Anspruch ausgeschöpft haben) auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Die Kur ist eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung. Sie haben also keinen Rechtsanspruch darauf. Und: Sie werden immer einer ganz bestimmten Kuranstalt "zugewiesen".
Sie müssen für die Kur einen Selbstbehalt zahlen. Wie hoch dieser im Jahr 2024 ist, hängt davon ab, wie viel Sie pro Monat verdienen:
Monatsgehalt (brutto) | Selbstbehalt pro Tag |
---|---|
über 1.217,96 bis 1.799,34 | 9,70 Euro |
über 1.799,34 bis 2.380,73 Euro | 16,62 Euro |
über 2.380,73 Euro | 23,56 Euro |
Keinen Selbstbehalt zahlen müssen Menschen, die im Jahr 2024 ein monatliches Bruttogehalt von bis zu 1.217,96 Euro haben.
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