Ich habe den Job verloren

Der Job ist weg, ein neuer noch nicht in Sicht. Wie geht es weiter? Das hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. 

Arbeitslos melden

Melden Sie sich zunächst beim AMS arbeitslos und beantragen Sie Arbeitslosengeld. Sie können sich auch frühzeitig arbeitslos melden, sobald Sie wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet. Eckpunkte und Tipps.


Arbeitslosengeld

Sie bekommen Arbeitslosengeld, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen Sie lange genug über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben. Hier erfahren Sie Näheres zum Arbeitslosengeld – zum Beispiel wie lange man es bekommt, wie man versichert ist oder ob man dazuverdienen kann.


Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld?

Bitte füttern Sie den AMS-Rechner mit Ihren Daten, dann erfahren Sie, mit wie viel Geld Sie rechnen können.


Wann bekomme ich das Arbeitslosengeld?

Wenn alle Voraussetzungen passen, bekommen Sie das Arbeitslosengeld ab dem Tag, an dem Sie die Unterstützung beim AMS beantragen. Wenn Sie die Unterstützung schon vorzeitig beantragt haben, bekommen Sie es frühestens am ersten Tag nach dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses.


Achtung

In manchen Fällen bekommen Sie das Arbeitslosengeld erst 28 Tage nach Ende Ihres Dienstverhältnisses, und zwar dann, wenn Sie fristlos entlassen wurden oder selbst gekündigt haben. Mehr Info.



Wenn das Arbeitslosengeld ruht

Mitunter wird das Arbeitslosengeld nicht sofort ausgezahlt, sondern ruht. Zum Beispiel, wenn Sie

  • wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses noch ein Resturlaub offen ist
  • wenn Sie Kündigungsentschädigung erhalten
  • wenn wegen einer Erkrankung noch Entgeltfortzahlungspflicht des ehemaligen Dienstgebers besteht
  • während des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld
  • während eines Auslandsaufenthaltes - sofern Sie nicht nachweislich im Ausland einen Arbeitsplatz suchen

Notstandshilfe 

Wenn Sie schon länger arbeitslos sind und der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, können Sie beim AMS Notstandshilfe beantragen.


Mindestsicherung

Sollten Sie keine AMS-Leistung erhalten, können Sie unter Umständen die Mindestsicherung beziehen. Erfahren Sie hier die Voraussetzungen.


Arbeitslos nach Insolvenz

Ihre Firma ist in die Pleite geschlittert? Bitte beachten Sie, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht automatisch endet, wenn ein Insolvenzverfahren bei Ihrer Firma eröffnet wird. Oft ist es möglich, Unternehmen noch zu retten. Ihre Ansprüche wie offener Lohn, Urlaubsgeld etc. sind durch den Insolvenzentgeltfonds gesichert. Die ExpertInnen des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen, einer gemeinsame Einrichtung von Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund, verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Lassen Sie sich bitte in Ihrem Bundesland beraten. Hier finden Sie eine Adressübersicht.


Befreiungen und Beihilfen

Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie sich von einer Reihe von Gebühren befreien lassen und bestimmte Zuschüsse bzw. Beihilfen in Anspruch nehmen.

Sollten Sie einen AMS-Kurs machen, können Sie auch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts beantragen.


Weitere Infos

Sie haben ganz andere Fragen zum Thema Arbeitslosigkeit? Vielleicht hilft Ihnen einer der folgenden Artikel weiter:

Zumutbarkeit

Sie fragen sich, ob Sie wirklich jeden Job annehmen müssen, um nicht Ihren Anspruch auf AMS-Leistungen zu verlieren? Erfahren Sie, welche Beschäftigung oder Arbeitswege als zumutbar gelten.

Wenn Sie arbeitslos sind und krank werden

Was passiert, wenn Sie während der Arbeitslosigkeit krank werden? Was müssen Sie dem AMS melden? Ab wann gibt es Krankengeld? Mehr Infos…

Arbeitslos und Urlaub

Sie sind arbeitslos und möchten auf Urlaub fahren? Worauf Sie vor und nach einer Reise achten sollten.

Arbeitslos kurz vor der Pension

Sie sind kurz vor der Pension arbeitslos geworden? Dann bekommen Sie vielleicht ein Übergangsgeld.

Pensionsvorschuss

Sie haben schon einen Pensionsantrag gestellt? Der Pensionsvorschuss sichert Sie finanziell ab. 

Beschwerde einlegen

Sie finden, das AMS hat Ihren Fall falsch oder vorschnell beurteilt? So können Sie gegen ungerechtfertigte Bescheide Beschwerde einlegen



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