Innerbetriebliches Arbeitnehmerschutzsystem
Arbeitgeber haben die Pflicht, Beschäftigte zu schützen. Gleichzeitig haben auch Mitarbeiter:innen die Pflicht, gebotene Schutzmaßnahmen anzuwenden.
Broschüren
Downloads
© 2026 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0