27.10.2020

Längerer Bezug von Krankengeld möglich

Beschäftigte, die länger krank sind, bekommen als teilweisen Ersatz für ihren Lohn das Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die Bezugsdauer ist gesetzlich geregelt, sie beträgt grundsätzlich 26 Wochen und verlängert sich auf ein Jahr, wenn man in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate versichert war. Seit Jänner neu ist, dass laut Satzung der ÖGK Krankengeld bis zur Dauer von 78 Wochen gewährt werden kann. Abhängig ist das davon, ob die ÖGK-Chefärztin bzw. der ÖGK-Chefarzt feststellt, dass eine Gesundmeldung in diesem Zeitraum zu erwarten ist. Diese Untersuchung durch die ÖGK erfolgt etwa zwei bis drei Monate vor Ablauf des einjährigen Krankengeldbezuges.

Eigene Befunde besorgen

Die AK empfiehlt, bei länger andauernden Krankenständen die weitere Dauer der Arbeitsunfähigkeit und eine mögliche Genesung im erstreckten Zeitraum mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu besprechen. Entsprechende Atteste sollten beim ÖGK-Termin mitgebracht werden.

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