Büroangestellter räumt seinen Schreibtisch.
Die Vorwürfe gegen den Bereichsleiter erwiesen sich als haltlos. © Serhii, stock.adobe.com
15.12.2025

Entlassung aus ungerechtfertigten Gründen kostete Firma 25.500 Euro

Eine Firma entließ ihren Bereichsleiter, weil dieser vermeintlich für Aufträge, die er an Subunternehmen vermittelte, Geld kassierte. Vor Gericht konnten die Vorwürfe nicht nachgewiesen werden, die Klagsforderung bestand zu Recht.

Zuerst machte es den Anschein einer Kündigung, die jeden Tag passiert. Die Kündigungsfrist wurde eingehalten, der Bereichsleiter einer Firma in der Reinigungsbranche dienstfrei gestellt. Doch plötzlich erhielt der 55-Jährige während der Dienstfreistellung einen Anruf und es wurde ihm mitgeteilt, dass er nun entlassen sei. Seine ehemalige Firma warf ihm vor, er hätte  von Subunternehmen für die Vermittlung von Aufträgen Geld erhalten. Weiters hätte er in der Dienstfreistellung aktiv Kund:innen abgeworben. Dadurch sei der Firma Schaden entstanden. Draufgekommen auf seine vermeintlichen Umtriebigkeiten sei die Firma dann während seiner Dienstfreistellung, da sich Kund:innen in der Firma nach den Aufträgen erkundigten, da er nicht mehr erreichbar war. Außerdem hätte er den Zweitschlüssel des Dienstwagens nicht retourniert und so wurde ihm dafür Geld bei der Abrechnung abgezogen.

Urteil positiv für Angestellten

Der 55-Jährige, der sich den Vorwürfen zu Unrecht ausgesetzt sah, wandte sich ans AK-Arbeitsrecht. Juristin Kerstin Schott klagte eine Kündigungsentschädigung aufgrund der unberechtigten Entlassung sowie Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung in Höhe von 25.500 Euro ein. Vor Gericht konnten die Entlassungsgründe nicht festgestellt werden: "Es gibt ein rechtskräftiges Urteil zu Gunsten des Arbeitnehmers, denn die Klagsforderung bestand zu Recht", sagt die Arbeitsrechtsexpertin. Der 55-Jährige erhielt die volle geforderte Summe nachgezahlt.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

05-7799-0

Anfragen bitte via Formular.

Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.

Das könnte Sie auch interessieren

Mann räumt im Büro Dinge in einen Karton

Keine Erinnerung an Zusagen: Klagsdrohung brachte Wende

Mit einer unberechtigten Entlassung war ein Handelsmitarbeiter konfrontiert, nachdem er Tätigkeiten ausübte, die mit dem Arbeitgeber vereinbart waren.

Bis 15. Februar 2025 sollten zahnärztliche Assistentinnen und Assistenten die ihnen laut Kollektivvertrag zustehende Prämie erhalten haben.

Fehlende Prämie für zahnärztliche Assistentinnen

Kontrolle zahlt sich aus: Dank AK erhielt eine zahnärztliche Assistentin in Ausbildung die ihr zustehende Prämie; ein anderer Fall ging vor Gericht.

Zeuge hielt AK-Jurist vor Gericht für beschuldigten Kellner

Ein Restaurantmitarbeiter wurde entlassen, da er angeblich einen Gast wegschickte. Im Gerichtsverfahren wurde es dann richtig kurios.