Keine Erinnerung an Zusagen: Klagsdrohung brachte Wende
Mit einer unberechtigten Entlassung war ein Handelsmitarbeiter konfrontiert, nachdem er Tätigkeiten ausübte, die mit dem Arbeitgeber vereinbart waren.
Zuerst machte es den Anschein einer Kündigung, die jeden Tag passiert. Die Kündigungsfrist wurde eingehalten, der Bereichsleiter einer Firma in der Reinigungsbranche dienstfrei gestellt. Doch plötzlich erhielt der 55-Jährige während der Dienstfreistellung einen Anruf und es wurde ihm mitgeteilt, dass er nun entlassen sei. Seine ehemalige Firma warf ihm vor, er hätte von Subunternehmen für die Vermittlung von Aufträgen Geld erhalten. Weiters hätte er in der Dienstfreistellung aktiv Kund:innen abgeworben. Dadurch sei der Firma Schaden entstanden. Draufgekommen auf seine vermeintlichen Umtriebigkeiten sei die Firma dann während seiner Dienstfreistellung, da sich Kund:innen in der Firma nach den Aufträgen erkundigten, da er nicht mehr erreichbar war. Außerdem hätte er den Zweitschlüssel des Dienstwagens nicht retourniert und so wurde ihm dafür Geld bei der Abrechnung abgezogen.
Der 55-Jährige, der sich den Vorwürfen zu Unrecht ausgesetzt sah, wandte sich ans AK-Arbeitsrecht. Juristin Kerstin Schott klagte eine Kündigungsentschädigung aufgrund der unberechtigten Entlassung sowie Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung in Höhe von 25.500 Euro ein. Vor Gericht konnten die Entlassungsgründe nicht festgestellt werden: "Es gibt ein rechtskräftiges Urteil zu Gunsten des Arbeitnehmers, denn die Klagsforderung bestand zu Recht", sagt die Arbeitsrechtsexpertin. Der 55-Jährige erhielt die volle geforderte Summe nachgezahlt.
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