Weil ihm die Hälfte seiner Sozialplanzahlung steuerlich abgezogen wurde, versuchte der Obersteirer mühsam zu beweisen, dass er bisher keine Abfertigungen erhalten hat.
Weil ihm die Hälfte seiner Sozialplanzahlung steuerlich abgezogen wurde, versuchte der Obersteirer mühsam zu beweisen, dass er bisher keine Abfertigungen erhalten hat. © Bojan - stock.adobe.com, AK Stmk

Zu viel Lohnsteuer abgezogen – Nachzahlung brachte 30.000 Euro

Mehr als 30 Jahre lang war Herr K. bei verschiedenen Firmen tätig. Nach 15 Jahren endete sein letztes Dienstverhältnis, was einige Herausforderungen mit sich brachte: Wie ist die Sozialplanzahlung zu versteuern?

Nach der einvernehmlichen Auflösung bekam Herr K. eine gesetzliche Abfertigung in Höhe von sechs Monatsentgelten, plus eine Sozialplanzahlung in Höhe von 200.000 Euro brutto. Davon wurden dem Kundenbetreuer 100.000 Euro an Steuern abgezogen. Daraufhin wandte er sich an die AK-Außenstelle Liezen, um seine Endabrechnung zu überprüfen – mit Augenmerk auf den Lohnsteuerabzug.

Fehler auf den Grund gegangen

Der Dienstgeber hatte bei der Berechnung der Viertelregelung nur einen Teil der laufenden Bezüge von Herrn K. herangezogen. Die Zwölftelregelung wurde völlig außer Acht gelassen. Der Arbeitgeber rechtfertigte sich damit, dass ihm keine Vordienstzeiten bekannt seien und Herr K. beweisen müsse,  keine Abfertigungen von seinen bisherigen Dienstgebern erhalten zu haben. Den fehlenden Betrag aus der Viertelregelung von 6.000 Euro zahlte er aber sofort nach.

Mühsames Beweise sammeln

Herr K. konnte keine Unterlagen aus früheren Dienstverhältnissen vorweisen. Er erhielt kaum Antworten seiner ehemaligen Arbeitgeber, da manche Firmen gar nicht mehr existieren. "Wir haben dem Dienstgeber einen Versicherungs­datenauszug übermittelt und so die Vordienstzeiten nachgewiesen", schildert AK-Außenstellenleiterin Petra Kupfner. Um nachzuweisen, dass er bisher keine gesetzlichen oder freiwilligen Abfertigungen erhalten hat, konnte er vom Finanzamt wenigstens die Jahreslohnzettel ab 1994 vorlegen.

Dokumentation nicht zumutbar

"Ein lückenloser Urkundenbeweis ist nicht erforderlich und nicht zumutbar, insbesondere dann, wenn Firmen nicht mehr existieren", fasst Kupfner eine Entscheidung der damals zuständigen Verwaltungsinstanz zusammen. Daraufhin wurde die Zwölftelregelung  berücksichtigt und Herr K. erhielt weitere 24.000 Euro. Kupfner: "In Summe haben wir Herrn K. zu 30.000 Euro an Nachzahlung verholfen." 

Info

Versteuerung der Sozialplanzahlung

  • Wenn Beschäftigte unter das alte Abfertigungsrecht fallen, wird die Sozialplanzahlung mit der Viertel-, Zwölftelregelung und dem Hälftesteuersatz versteuert.
  • Sozialplan: Betriebsvereinbarung (abgeschlossen zwischen Betriebsrat und Dienstgeber), mit der Maßnahmen festgelegt werden, welche die Folgen einer Betriebsänderung verhindern, beseitigen oder mildern sollen.
  • Viertelregelung: Ein Viertel der laufenden Bezüge des letzten Jahres wird mit nur 6 Prozent versteuert.
  • Zwölftelregelung: Abhängig von der nachgewiesenen Dienstzeit wird die Summe auch mit nur 6 Prozent versteuert, wobei die aktuelle sowie bereits erhaltene Abfertigungen das steuerlich begünstigte Ausmaß kürzen. 

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