Aus ungeklärter Ursache war altes Fleisch mit neuen Etiketten in der Vitrine aufgetaucht. Die deshalb fristlos entlassene Verkäuferin war es aber nicht, sagt das Gericht.
Aus ungeklärter Ursache war altes Fleisch mit neuen Etiketten in der Vitrine aufgetaucht. Die deshalb fristlos entlassene Verkäuferin war es aber nicht, sagt das Gericht. © Jack F - stock.adobe.com, AK Stmk
27.10.2020

Gammelfleisch in der Vitrine: Verkäuferin zu Unrecht entlassen

Maria. P. war in der Filiale eines großen Lebensmittelhändlers in der Feinkost beschäftigt. Nach ihrem Schichtwechsel wurde in der Vitrine abgelaufenes Fleisch entdeckt. Fleisch mit abgelaufener Haltbarkeit wird normalerweise mit einem Etikett mit dem Vermerk "Für den menschlichen Verzehr nicht geeignet" versehen, damit es separat gelagert wird und nicht mehr in den Handel kommt. In diesem Fall war dieses Etikett überklebt worden, auf dem ein Haltbarkeitsdatum für frische Ware stand. Maria P. wurde intern als Schuldige bezeichnet, sofort fristlos entlassen und von der Firmenleitung sogar bei der Polizei angezeigt.

Immer alles abgestritten

Die Verkäuferin war sich keiner Schuld bewusst und suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer. AK-Juristin Verena Stiboller: "Unser Mitglied verfügt über langjährige Berufserfahrung als Verkäuferin und konnte bei der Verhandlung vor dem Arbeits- und Sozialgericht überzeugend darlegen, dass sie sich nichts zu Schulden kommen lassen hat. Darüber hinaus hatten in der fraglichen Zeit mehrere Personen Zugang zur Waage und zur Fleischvitrine."

Keine Ermittlungen

Der Tatverdacht gegen die Frau war so vage, dass die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren einleitete, und auch das Arbeitsgericht konnte keinen Entlassungsgrund feststellen. Deshalb wurde der Verkäuferin aufgrund der unberechtigten Entlassung ein Schadenersatz in Form einer Kündigungsent­schädigung in der Höhe von 4.460 Euro zugesprochen.

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