Verfall und Verjährung im Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Ansprüche können nicht bis in alle Ewigkeit geltend gemacht werden. Gesetz, Kollektiv- oder Dienstvertrag setzen bestimmte Grenzen.
Facharbeiter Franz G. war bei einer heimischen Leiharbeitsfirma unter Vertrag. Gearbeitet hat er überwiegend in Unternehmen in Deutschland. Bezahlt wurde der Facharbeiter nach österreichischem Kollektivvertrag, doch die Entgelte in den deutschen Tarifverträgen liegen deutlich darüber. "Das Entgelt darf nicht unter jener kollektivvertraglich oder gesetzlich festgelegten Mindesthöhe liegen, die für diese Arbeit im Beschäftigerbetrieb gilt," sagt AK-Jurist Stefan Schmelzer, "und das ist natürlich auch bei einer Beschäftigung im Ausland so."
Franz G. wusste von dieser Bestimmung und wandte sich an die AK um Hilfe. "Wir haben einen Differenzbetrag von mehr als 20.000 Euro errechnet, doch die Firma wollte nur einen kleinen Teil davon nachzahlen", sagt Schmelzer. Also ging die Sache zu Gericht, wo ein Gutachter "unsere Berechnungen voll bestätigt hat". Die Leiharbeitsfirma überwies dem AK-Mitglied entsprechend dem Gerichtsurteil mehr als 20.000 Euro und musste überdies das teure Gutachten sowie die Gerichtskosten bezahlen.
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