Ansprüche bei Insolvenz
Insolvenz-Entgelt gebührt für laufendes Entgelt einschließlich Sonderzahlungen nur mehr in den letzten 6 Monaten vor dem Stichtag.
Fünf Wochen nach Eröffnung der Insolvenz von Modehändler Vögele haben die meisten Beschäftigten bereits ihr ausstehendes Entgelt bekommen. Die AK Steiermark hatte in einer groß angelegten Aktion für einen raschen Verfahrensablauf gesorgt.
Federführend bei der Hilfe für die österreichweit 760 Beschäftigten ist die Arbeiterkammer in der Steiermark, weil in diesem Bundesland der Firmensitz der Charles Vögele (Austria) GmbH liegt. Expertinnen und Experten des bei der Arbeiterkammer angesiedelten Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) haben seit der Vögele-Insolvenz alle 102 Filialen besucht, die Beschäftigten informiert und auf Basis einer Vollmacht das komplizierte Verfahren beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) betrieben. "Für 600 der Beschäftigten sind die Verfahren bereits abgeschlossen, das Monatsentgelt für Juli und die anteiligen Sonderzahlungen wurden bereits überwiesen", erklärt Bruno Sundl, Leiter der AK-Abteilung für Insolvenzen: „Die übrigen Beschäftigten erhalten in den nächsten Tagen ihre Bescheide und ihr Geld.“
Der AK-Experte bedankt sich ausdrücklich bei allen Beteiligten – vom Insolvenzverwalter, der Vögele-Lohnverrechnung und dem Vögele Betriebsrat über den ÖGB und die zuständigen Gewerkschaften bis zum IEF – für die gute Zusammenarbeit. Ohne diese Kooperation wäre die Abwicklung von hunderten Verfahren in dieser kurzen Zeit und die daraus resultierende rasche Zahlung der Ansprüche an die Beschäftigten nicht möglich gewesen.
Laut AK-Experte Sundl werde weiterhin bei aufrechtem Betrieb an einer Lösung für den Bestand des Unternehmens gearbeitet. Bis zu einer Entscheidung erhalten die Beschäftigten Löhne und Gehälter über den Insolvenzverwalter ausgezahlt.
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