Langer Streit um Schwerarbeitszeiten
Die Tätigkeiten seiner Schlosser-Kollegen waren längst als Schwerarbeit anerkannt, doch ein Liezener musste jahrelang um dieselbe Bestätigung kämpfen.
Frauen, die über das gesetzliche Pensionsalter hinaus erwerbstätig sind, können ihre Pensionen damit in beträchtlichem Maß aufbessern.
Lange arbeiten lohnt sich: "Wer über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeitet, erhält neben der normalen Pensionserhöhung, die sich aus den zusätzlichen Jahren ergibt, für maximal drei Jahre auch einen jährlichen Bonus von 4,2 Prozent der Gesamtpension", erklärt AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim.
Noch liegt das reguläre Frauenpensionsalter bei 60 Jahren. Ab Jänner 2024 erhöht sich das Regelpensionsalter für Frauen dann in Stufen um jeweils sechs Monate. Arbeitnehmerinnen, die in der ersten Jahreshälfte 1964 geboren wurden, können ohne Abschläge mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Wer zwischen Juli und Dezember 1964 zur Welt kam, kann mit 61 Jahren in den Ruhestand treten und so weiter. Das bedeutet aber noch nicht, dass Frauen zu diesem Zeitpunkt auch in Rente gehen müssen.
Ein Beispiel: Eine Frau, die mit 61 Jahren ihre Pension antreten könnte, profitiert, wenn sie bis 64 im Job bleibt, auf zwei Arten. Bekäme sie bei sofortigem Pensionsantritt 1.050 Euro monatlich, erhält sie mit 64 durch die zusätzlichen Versicherungsmonate 120 Euro mehr und mit dem Bonus weitere 150 Euro. Damit steigt ihr monatlicher Pensionsanspruch auf 1.320 Euro. Den Bonus gibt es allerdings nur, wenn sie ihre Alterspension nicht gleich nach Erreichen des Pensionsalters neben der weiterlaufenden Erwerbstätigkeit bezieht.
Längeres Arbeiten ist zudem mit Vorteilen bei den Sozialabgaben verknüpft, betont die AK-Frauenreferentin: "Sobald man das gesetzliche Pensionsalter erreicht hat, fallen keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr an. Außerdem halbieren sich die Pensionsversicherungsbeiträge, wodurch das monatliche Nettoeinkommen steigt."
Noch ist Bewusstseinsbildung notwendig: Bewirbt sich eine 50-jährige Arbeitnehmerin, wird sie von vielen Unternehmen bereits als alt wahrgenommen, obwohl sie noch mindestens eineinhalb Jahrzehnte Berufstätigkeit vor sich hat. Auch ist nicht jedes Unternehmen davon begeistert, wenn eine Beschäftigte über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten möchte. In diesem Fall schützt sie das Gesetz: "Unternehmen, die eine Mitarbeiterin zum Erreichen ihres gesetzlichen Pensionsalters kündigen, obwohl sie weiterhin arbeiten möchte, begehen damit eine – verbotene – Diskriminierung aufgrund des Geschlechts", erläutert Pöcheim. Bis zur Angleichung des Regelpensionsalters an jenes der Männer darf eine Frau nicht gegen ihren Willen früher in Pension "geschickt" werden.
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