Betrunkener Arbeiter
Alkoholkonsum am Arbeitsplatz kann - wie im Fall des Weststeirers - schlimmstenfalls zu einer Entlassung führen. © H_Ko - stock.adobe.com, AK Stmk
4.4.2022

Alkohol am Arbeitsplatz: Fräser verlor fast Abfertigung

Verfehlungen in der Arbeit und eine Gefahr für die Sicherheit – ein jahrzehntelanger Mitarbeiter ertränkte seine Probleme im Alkohol und schuf sich im Job damit ein neues: Er wurde entlassen und musste um seine Abfertigung fürchten.
Über 22 Jahre war ein Weststeirer als Fräser bei einem Maschinen-, Stahl- und Anlagenbaubetrieb beschäftigt. Kolleginnen und Kollegen sowie seine Vorgesetzten sprachen nur in den höchsten Tönen von ihm, er sei ein "hervorragender Arbeiter". Doch in seinem letzten Arbeitsjahr hatte er mit Problemen zu kämpfen – und begann zu trin­ken. Mehrmals tauchte der 55-Jährige stark betrunken auch an seinem Arbeitsplatz auf. Zahlreiche alkoholbe­dingte Verfehlungen waren die Folge, unter anderem hielt er diverse Sicherheitsrichtlinien nicht mehr ein.

Entlassung ausgesprochen

Der Weststeirer war sich seines Alkoholproblems bewusst und kämpfte dagegen an: Er begab sich öfters in stationäre medizinische Behandlung. Dennoch, nach mehrmaligen Verwarnungen sprach der Dienstgeber die – wohl gerechtfertigte – Entlassung aus. Als Folge der Entlassung wurde dem Fräser die gesetzliche Abfertigung nicht ausbezahlt.

Abfertigung teilweise gerettet

"Die an sich gerechtfertigte Entlassung erfolgte unserer Meinung nach ohne Verschulden des Mannes. Er war alkoholkrank. Deshalb haben wir die Abfertigung bei Gericht eingeklagt“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Günter Triebel, an den sich der Weststeirer gewandt hatte. Nach zwei Verhandlungen konnte mehr als die Hälfte der gesetzlichen Abfertigung in Höhe von rund 17.700 Euro verglichen werden.

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