Auf volles Geld fehlten nur Tage
Für die volle Abfertigung von zwölf Monatsentgelten fehlten einem Steirer dreieinhalb Wochen. Er hätte 1.300 Wochen Beschäftigung nachweisen müssen.
Der Weststeirer war sich seines Alkoholproblems bewusst und kämpfte dagegen an: Er begab sich öfters in stationäre medizinische Behandlung. Dennoch, nach mehrmaligen Verwarnungen sprach der Dienstgeber die – wohl gerechtfertigte – Entlassung aus. Als Folge der Entlassung wurde dem Fräser die gesetzliche Abfertigung nicht ausbezahlt.
"Die an sich gerechtfertigte Entlassung erfolgte unserer Meinung nach ohne Verschulden des Mannes. Er war alkoholkrank. Deshalb haben wir die Abfertigung bei Gericht eingeklagt“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Günter Triebel, an den sich der Weststeirer gewandt hatte. Nach zwei Verhandlungen konnte mehr als die Hälfte der gesetzlichen Abfertigung in Höhe von rund 17.700 Euro verglichen werden.
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