Was ist der Ausgleichzulagen- bzw. Pensionsbonus?
Die Ausgleichszulage soll Pensionistinnen und Pensionisten mit rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ein Mindesteinkommen sichern.
Die Schwerarbeitspension ist eine vorzeitige Alterspension. Sie kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres
in Anspruch genommen werden, zudem müssen 540 Versicherungsmonate vorliegen und in den letzten 240 Kalendermonaten 120 Schwerarbeitsmonate geleistet worden sein. Um einen Schwerarbeitsmonat handelt es sich etwa dann, wenn in Wechselschichten gearbeitet wird und mindestens sechs Nachtdienste vorliegen oder ein entsprechender Kalorienverbrauch (bei Männern 2.000 kcal, bei Frauen 1.400 kcal) erreicht wird. Die sogenannte Schwerarbeitsliste umfasst Berufe, bei denen dieser Kalorienverbrauch möglich ist – die Liste ist jedoch für die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nicht bindend.
Filip S. war als Montagetischler beschäftigt und hatte im Zuge seiner Tätigkeit sehr schwere Gewichte zu heben bzw. zu tragen. Aufgrund der guten Auftragslage musste er regelmäßig auch Überstunden leisten. Der Beruf "Montagetischler (bis maximal 10 % Fahrtzeitanteil)" ist ein auf der Schwerarbeitsliste verzeichneter Beruf, dennoch lehnte die PVA nach Erhebungen den Antrag auf Anerkennung von Schwerarbeitszeiten ab. Filip S. wandte sich daher an die AK, die gegen den ablehnenden Bescheid Klage einbrachte. Im Verfahren wurde mit einem Sachverständigen ein typischer Arbeitstag rekonstruiert, um den schweren Anteil der Tätigkeit und den Kalorienverbrauch errechnen zu können. Da S. Aufzeichnungen zu seinen Arbeitszeiten in den letzten Jahren vorweisen konnte, waren auch seine fast täglich geleisteten Überstunden ersichtlich. Dadurch konnte ein längerer als der übliche Acht-Stunden-Tag bewiesen werden. Filip S. wurde schließlich die Schwerarbeitspension zuerkannt, die er mittlerweile auch antreten konnte.
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