Mobbingversuch: Fahrer behielt Recht und Job
Nach einem Streit wurde ihm nahegelegt, sich eine andere Stelle im Unternehmen zu suchen. Als er sich weigerte, wurde der Kraftfahrer gekündigt.
Es ist ein ungewöhnlicher Fall, sagt AK-Experte Lorenz Kavallar. Eine Steirerin war von einem Mann als persönliche Assistenz angestellt gewesen. Die Frau half ihm bei den täglichen Tätigkeiten im Haushalt, ging für ihn einkaufen, begleitete ihn bei Spaziergängen oder bei Wegen zu Ärzten und Behörden. Sie ermöglichte dem alten, gebrechlichen Mann den Verbleib in seiner Wohnung, wo er schließlich auch starb. "Laut Gesetz endet mit dem Tod des Dienstgebers automatisch die Anstellung", erklärt der Jurist.
Die Frau war sich nicht ganz sicher, ob nicht noch Entgeltteile offen seien, erzählt der AK-Experte, der ihre Abrechnungen überprüft hatte. Und er entdeckte tatsächlich, dass seit Beginn des jahrelangen Arbeitsverhältnisses Differenzen zum vertraglich vereinbarten Bruttolohn bestanden haben. Daraus ergaben sich auch Differenzen bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld, und weil ein ganzer Jahresurlaub noch offen war, kam auch eine Urlaubsersatzleistung dazu. "Insgesamt stand der Frau noch ein Betrag in der Höhe von 12.000 Euro zu", sagt Kavallar.
Diesen Betrag und zusätzlich angefallene Zinsen meldete der Jurist beim Verlassenschaftsgericht als Forderung: "Erfreulicherweise wurde unserem Forderungsbegehren sofort Folge geleistet, sodass aus dem Verlassenschaftsvermögen die noch offenen Forderungen vom Verlassenschaftskurator befriedigt wurden." Die Frau konnte sich noch vor Weihnachten über eine hohe Nachzahlung freuen.
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