13.2.2023

Tod des Dienstgebers – wie konnte die AK helfen?

Als persönliche Assistenz hat eine Steirerin einen alten, gebrechlichen Mann dabei unterstützt, in seinen eigenen vier Wänden leben zu können. Als der Mann starb, stand die Frau mit einer hohen offenen Forderung aus dem Arbeitsverhältnis da.

Es ist ein ungewöhnlicher Fall, sagt AK-Experte Lorenz Kavallar. Eine Steirerin war von einem Mann als persönliche Assistenz angestellt gewesen. Die Frau half ihm bei den täglichen Tätigkeiten im Haushalt, ging für ihn einkaufen, begleitete ihn bei Spaziergängen oder bei Wegen zu Ärzten und Behörden. Sie ermöglichte dem alten, gebrechlichen Mann den Verbleib in seiner Wohnung, wo er schließlich auch starb. "Laut Gesetz endet mit dem Tod des Dienstgebers automatisch die Anstellung", erklärt der Jurist.

12.000 Euro offen

Die Frau war sich nicht ganz sicher, ob nicht noch Entgeltteile offen seien, erzählt der AK-Experte, der ihre Abrechnungen überprüft hatte. Und er entdeckte tatsächlich, dass seit Beginn des jahrelangen Arbeitsverhältnisses Differenzen zum vertraglich vereinbarten Bruttolohn bestanden haben. Daraus ergaben sich auch Differenzen bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld, und weil ein ganzer Jahresurlaub noch offen war, kam auch eine Urlaubsersatzleistung dazu. "Insgesamt stand der Frau noch ein Betrag in der Höhe von 12.000 Euro zu", sagt Kavallar.

Verlassenschaftsgericht

Diesen Betrag und zusätzlich angefallene Zinsen meldete der Jurist beim Verlassenschaftsgericht als Forderung: "Erfreulicherweise wurde unserem Forderungsbegehren sofort Folge geleistet, sodass aus dem Verlassenschaftsvermögen die noch offenen Forderungen vom Verlassenschaftskurator befriedigt wurden." Die Frau konnte sich noch vor Weihnachten über eine hohe Nachzahlung freuen.                          
 

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

05-7799-0

Anfragen bitte via Formular.

Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.

Das könnte Sie auch interessieren

Mobbingversuch: Fahrer behielt Recht und Job

Nach einem Streit wurde ihm nahegelegt, sich eine andere Stelle im Unternehmen zu suchen. Als er sich weigerte, wurde der Kraftfahrer gekündigt.

Unternehmer kündigte Mitarbeiter per WhatsApp

Ein Bauunternehmer teilte seinem Angestellten lapidar per Textnachricht mit, dass er sich beim AMS anmelden solle. Die AK schritt erfolgreich ein.

Via Handy-Chat trugen ein Arbeiter und sein Vorgesetzter einen Streit aus.

Auf üblen Chat-Streit folgte eine Entlassung

Im Zuge der Entlassung eines Arbeiters stellte sich heraus, dass er seinen Chef beschimpft hatte, weil er zuvor vom Vorgesetzten beleidigt worden war.