Metallarbeiter
Der Liezener musste jahrelang schwere Arbeiten, teils bei großer Hitze, verrichten. © tong2530 - stock.adobe.com, AK Stmk
31.10.2022

Langer Streit um Schwerarbeitszeiten

Während die Tätigkeiten seiner Schlosser-Kollegen schon längst als Schwerarbeit anerkannt waren, musste ein Liezener zwei Jahre lang um dieselbe Bestätigung kämpfen.

Als Schlosser war Herr G. mehr als 30 Jahre lang für Wartungen und Reparaturen der Maschinen und Anlagen in einem Industriebetrieb zuständig. Dabei musste er häufig eine Atemschutzvollmaske tragen und schwere Arbeiten, teils bei großer Hitze,  verrichten. Sein ehemaliger Kollege, der dieselben Aufgaben hatte, bezog bereits Schwerarbeitspension. Der 58-Jährige ging daher davon aus, dass ihm diese ebenfalls zustehen werde.

Positives Gutachten

Doch sein Antrag auf Anerkennung von Schwerarbeitszeiten wurde von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgelehnt. Nach Kontaktaufnahme mit der AK Liezen reichte AK-Außenstellenleiterin Petra Kupfner Klage ein: "Das eingeholte berufskundliche Gutachten stufte die Tätigkeiten von Herrn G. eindeutig als Schwerarbeit ein." Die PVA beharrte jedoch auf einer genauen Erörterung des Gutachtens vor Gericht. Fassungslos musste der Schlosser feststellen, dass in der Zwischenzeit einem weiteren Arbeitskollegen die Schwerarbeitszeiten angerechnet wurden. Das Absurde daran: Entscheidungsgrundlage für den Kollegen war das Gutachten von Herrn G. Erst knapp zwei Jahre später wurden letztendlich auch die verrichtete Schwerarbeit des Liezeners als solche anerkannt, sodass er nach Vollendung des 60. Lebensjahres frühzeitig in Pension gehen konnte.

Kupfner rät: "Wenn man meint, dass man Schwerarbeit leistet, empfiehlt es sich, die Tagesabläufe genau zu dokumentieren und Unterlagen wie Lohnabrechnungen oder Arbeitszeitaufzeichnungen aufzuheben, um diese später vorlegen zu können."

Die Schwerarbeitspension

Die Schwerarbeitspension soll nach psychisch und physisch besonders belastenden Arbeitsbedingungen einen vorzeitigen Pensionsantritt ermöglichen. Ein Antritt ist frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, wenn und sobald 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) vorliegen und mindestens 120 Monate Schwerarbeit innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Pensionsstichtag geleistet worden sind.


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