Personalnot in den steirischen Krankenhäusern
In den Spitälern leistet das Personal Tag für Tag hervorragende Arbeit. Doch die Arbeitsbedingungen werden für die Beschäftigten immer belastender.
Seit 23 Jahren war die Frau als Pflegeassistentin in einem Heim für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen beschäftigt. Doch Anfang 2019 wurde sie von ihrem Dienstgeber entlassen. Der Anlass waren Vorwürfe einer Kollegin: Diese hatte behauptet, die Pflegeassistentin habe sich zwei Heimbewohnern gegenüber aggressiv und nicht den hausinternen Richtlinien entsprechend verhalten. Obwohl die Pflegeassistentin die Vorwürfe bestritt und auch keine Misshandlung bzw. Verletzung der Heimbewohner nachzuweisen war, wurde die Frau entlassen.
Die Betroffene wandte sich in der Folge an die Arbeiterkammer. Da die Frau angesichts der Umstände ihrer Entlassung nicht an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren wollte, setzte sich die AK vor Gericht für eine Kündigungsentschädigung und die Auszahlung einer Abfertigung ein. "Da hier die Angaben der Klägerin und die Angaben einer Arbeitskollegin gegenüberstanden, konnte nur gerichtlich geklärt werden, ob die Entlassung gerechtfertigt war", sagt AK-Expertin Martina Schöngrundner.
Letztlich schenkte das Gericht den Aussagen der entlassenen Frau Glauben. Die – teilweise widersprüchlichen – Angaben der Arbeitskollegin, die zur Entlassung geführt hatten, wurden dagegen vom Gericht als nicht glaubhaft beurteilt. Die Entlassene bekam mehr als 46.000 Euro zugesprochen. Der Dienstgeber berief gegen das Urteil, dieser Berufung wurde jedoch vom Oberlandesgericht Graz nicht Folge gegeben. Die Frau hat das ihr laut Gerichtsurteil zustehende Geld bereits erhalten.
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