Eine Arbeitnehmerin wurde von ihrem Dienstgeber entlassen. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Sie bekam Kündigungsentschädigung.
Eine Arbeitnehmerin wurde von ihrem Dienstgeber entlassen. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Sie bekam Kündigungsentschädigung. © Robert Kneschke - stock.adobe.com, AK Stmk
31.1.2020

AK erkämpfte 46.000 Euro für entlassene Pflegerin

Seit 23 Jahren war die Frau als Pflegeassistentin in einem Heim für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen beschäftigt. Doch Anfang 2019 wurde sie von ihrem Dienstgeber entlassen. Der Anlass waren Vorwürfe einer Kol­le­gin: Diese hatte behauptet, die Pflegeassistentin habe sich zwei Heim­be­woh­nern gegenüber aggressiv und nicht den hausinternen Richtlinien ent­spre­chend verhalten. Obwohl die Pflegeassistentin die Vorwürfe bestritt und auch keine Misshandlung bzw. Verletzung der Heimbewohner nachzuweisen war, wurde die Frau entlassen.

Klage auf Abfertigung

Die Betroffene wandte sich in der Folge an die Arbeiterkammer. Da die Frau angesichts der Umstände ihrer Entlassung nicht an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren wollte, setzte sich die AK vor Gericht für eine Kün­di­gungs­ent­schä­digung und die Auszahlung einer Abfertigung ein. "Da hier die Angaben der Klägerin und die Angaben einer Arbeitskollegin gegenüberstanden, konnte nur gerichtlich geklärt werden, ob die Entlassung gerechtfertigt war", sagt AK-Expertin Martina Schöngrundner.

Berufung nicht Folge gegeben

Letztlich schenkte das Gericht den Aussagen der entlassenen Frau Glauben. Die – teilweise widersprüchlichen – Angaben der Arbeitskollegin, die zur Entlassung geführt hatten, wurden dagegen vom Gericht als nicht glaubhaft beurteilt. Die Entlassene bekam mehr als 46.000 Euro zugesprochen. Der Dienstgeber berief gegen das Urteil, dieser Berufung wurde jedoch vom Oberlandesgericht Graz nicht Folge gegeben. Die Frau hat das ihr laut Gerichtsurteil zustehende Geld bereits erhalten.

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