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Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind, um einen nahen Angehörigen bzw. eine nahe Angehörige zu pflegen oder zu betreuen, können sich zu begünstigten Bedingungen in der Pensionsversicherung freiwillig versichern. Dabei stehen drei Varianten zur Auswahl: Weiterversicherung Für die begünstigte Weiterversicherung müssen Vorversicherungszeiten bestehen. Der bzw. die zu pflegende Angehörige muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3 haben und die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen sowie die Arbeitskraft zur Gänze beanspruchen.
Die Voraussetzungen für die begünstigte Selbstversicherung sind ähnlich der begünstigten Weiterversicherung. Hier braucht es aber keine Vorversicherungszeiten. Der Wohnsitz muss sich während des Zeitraumes der Pflegetätigkeit im Inland befinden. Die Selbstversicherung für Pflegezeiten kann auch neben einer aufgrund einer Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden.
Für Personen, die wegen der Pflege eines Kindes mit Behinderung nicht oder nur eingeschränkt berufstätig sind, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer begünstigten Selbstversicherung. Voraussetzungen dafür sind, dass die Familie einen Wohnsitz im Inland hat, die Pflege zu Hause erfolgt und die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.
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