Erstverordnung von Medizinprodukten
Das Online-Tool für die Erstverordnung von Medizinprodukten wird gerade erstellt. Gerne benachrichtigen wir Sie, wenn das Tool freigeschaltet ist.
Mit 1. Jänner 2026 treten Änderungen der Schwerarbeitsverordnung bei den Pflegeberufen in Kraft. Diese neuen Regelungen sollen die harte Arbeit, die Pflegekräfte jeden Tag leisten, mehr anerkennen und ihre Arbeitsbedingungen verbessern.
Die Änderungen betreffen die Berufsbilder Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege. Damit ihre Arbeit als Schwerarbeit anerkannt wird, muss ihre Hauptaufgabe die direkte Pflege von Menschen sein. Verwaltungsarbeiten, wie die Planung und Koordination von Pflegeprozessen, die Dokumentation von Pflegemaßnahmen oder die Verwaltung von Patientendaten und Ressourcen, dürfen nicht überwiegen.
Die neuen Regelungen berücksichtigen auch die Belastungen durch Schichtarbeit. Bislang galt ein Arbeitsmonat als Schwerarbeitsmonat, wenn die Pflegekraft mindestens 15 Tage im Monat gearbeitet hat. Ab 2026 wird ein Monat auch als Schwerarbeitsmonat anerkannt, wenn die Pflegekraft mindestens zwölf Tage im Monat in Schichten arbeitet. Dabei zählt auch eine Schicht, die über zwei Tage geht, als ein Tag. Die Änderungen berücksichtigen neben körperlicher Arbeit auch die psychischen Belastungen, denen Pflegekräfte oft ausgesetzt sind.
Broschüren
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2025 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0