Das Beschäftigte von Detekteien überwacht werden, ist keine Seltenheit.
Das Beschäftigte von Detekteien überwacht werden, ist keine Seltenheit. © Andrey Popov - stock.adobe.com, AK Stmk

Chef schickte Arbeiter Detektiv hinterher

Begünstigt behinderte Arbeitnehmer genießen einen Kündigungsschutz, aber keinen Entlassungsschutz – "das versuchen die Arbeitgeber oft auszunutzen", weiß AK-Arbeitsrechtsexperte Günter Triebel aus der täglichen Praxis. So wollte ein Konzern einen Arbeiter (42) aus Graz-Umgebung nach 27 Jahren loswerden. "Der Dienstgeber hatte das schon länger versucht und als sich der Arbeitnehmer im Krankenstand befand, witterte er seine Chance", so Triebel. Die Firmenleitung setzte nämlich einen Detektiv auf den 42-Jährigen an, der dann um mehrere tausend Euro ein Gutachten erstellte. Darin wurde behauptet, dass der Arbeiter ein "genesungswidriges Verhalten" erkennen ließe – ein Entlassungsgrund. 

Konzern zahlte 85.000 Euro

Die AK Steiermark klagte vor dem Arbeits- und Sozialgericht aber auf Wiedereinstellung des Mannes. Der Vorwurf des Dienstgebers wurde vor Gericht entkräftet, ein Vergleich geschlossen: Der 42-Jährige erhielt rund 50.000 Euro gesetzliche Abfertigung und eine zusätzliche freiwillige Abfertigung von 35.000 Euro. Der Konzern musste neben den Prozesskosten auch noch den Detektiv bezahlen. Die Entlassung wurde in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt.

Kein "Generalschutz"

"Wir weisen aber darauf hin, dass begünstigt Behinderte keinen 'Generalschutz' genießen", so Triebel. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Sozialministeriumsservice möglich. Bei einer Entlassung besteht die Möglichkeit, dagegen beim Arbeits- und Sozialgericht vorzugehen. Triebel: "Sowohl bei Gericht als auch beim Sozialministeriumsservice werden Betroffene von AK-Juristen vertreten. Bei jeder dieser Beendigungsarten ist zu raten, die AK-Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen."

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