Videoüberwachung setzt Beschäftigte unter Druck
Der technische Fortschritt hat es möglich gemacht: Arbeitgeber können ihre Bediensteten fast lückenlos überwachen. Aber nicht alles ist erlaubt.
Die AK Steiermark klagte vor dem Arbeits- und Sozialgericht aber auf Wiedereinstellung des Mannes. Der Vorwurf des Dienstgebers wurde vor Gericht entkräftet, ein Vergleich geschlossen: Der 42-Jährige erhielt rund 50.000 Euro gesetzliche Abfertigung und eine zusätzliche freiwillige Abfertigung von 35.000 Euro. Der Konzern musste neben den Prozesskosten auch noch den Detektiv bezahlen. Die Entlassung wurde in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt.
"Wir weisen aber darauf hin, dass begünstigt Behinderte keinen 'Generalschutz' genießen", so Triebel. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Sozialministeriumsservice möglich. Bei einer Entlassung besteht die Möglichkeit, dagegen beim Arbeits- und Sozialgericht vorzugehen. Triebel: "Sowohl bei Gericht als auch beim Sozialministeriumsservice werden Betroffene von AK-Juristen vertreten. Bei jeder dieser Beendigungsarten ist zu raten, die AK-Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen."
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