Fahrerkarte als Beweis brachte vor Gericht Geld
Trotz erheblicher Fahrzeiten bekam ein LKW-Fahrer Überstunden und Tagesgeld nicht ausbezahlt. Erst bei Gericht kam die Einsicht des Dienstgebers.
Eine 30-jährige Mitarbeiterin war zweieinhalb Jahre im Handel beschäftigt. Ihr Lohn war niedrig, und sie war auf jeden Euro angewiesen. Nach der einvernehmlichen Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses suchte sie die Arbeiterkammer auf, um die Abrechnung prüfen zu lassen.
Ihr Kollektivvertrag sieht für Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr) einen Zuschlag von zwei Euro pro Stunde vor. Die Dienstnehmerin hatte ihren Dienst im Feinkostgeschäft regelmäßig um 3.30 Uhr angetreten, um Brötchen, Weckerln, Aufstriche, Salate usw. vorzubereiten, damit diese pünktlich bei Geschäftsöffnung zum Verkauf und zur Auslieferung bereit sind. Diese Nachtarbeit wurde nicht dokumentiert, offiziell begann ihr Arbeitstag erst um 6 Uhr. Auch die zahlreichen Mehr- und Überstunden wurden von der Firma nicht bezahlt. Die Frau bekam nur die laut Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsstunden entlohnt.
AK-Arbeitsrechtsexpertin Katharina Urleb hatte mit ihrer schriftlichen Intervention keinen Erfolg bei dem Unternehmen und schaltete deshalb im Namen der Grazerin das Arbeitsgericht ein: „Die Firma hat zwar alle Forderungen bestritten, aber die täglichen Aufzeichnungen der Frau über die tatsächlichen Arbeitszeiten überzeugten das Gericht.“ Für die eingeklagten 165 Mehr- und Überstunden sowie für Zuschläge für 270 Stunden Nachtarbeit bekam das AK-Mitglied 3.500 Euro nachgezahlt. Der Rat der AK-Juristin: „Arbeitszeiten immer mitschreiben zahlt sich im Streitfall aus.“ Und: „Wir konnten wegen der Verfallsfristen nur die Ansprüche der letzten sechs Monate sichern. Lassen Sie deshalb Ihre Abrechnungen frühzeitig prüfen.“
Mit der App „Zeitspeicher“ der Arbeiterkammer können Beschäftigte ihre Arbeitszeit einfach, schnell und kostenlos aufzeichnen.
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