25.11.2013

Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Spiegelglatter Gehsteig oder schneebedeckte Straße: Im Winter muss im Verkehr noch mehr aufgepasst werden. Doch was tu ich, wenn ich mich auf dem Weg zur Arbeit verletze?

Wenn Sie sich auf dem Weg zur Arbeit verletzen

  • verständigen Sie unverzüglich den Arbeitgeber                                             
  • vergewissern Sie sich, ob von den beteiligten Stellen (Arbeitgeber, behandelnder Arzt, Krankenhaus) eine Unfallmeldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) geschickt wurde                        
  • informieren Sie möglichst sofort auch Ihren Betriebsrat                                 

Was als Arbeitsunfall gilt

  • ein Unfall am Arbeitsplatz, der durch die Arbeitstätigkeit verursacht wurde      
  • ein Unfall auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Mittagessen und zurück       
  • ein Unfall auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte. Auch Fahrgemeinschaften sowie Wege zur Bank sind unter bestimmten Umständen geschützt. 
  • ein Unfall auf dem direkten Weg von zu Hause oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte zum Arzt und zurück             
  • ein Unfall auf dem direkten Weg zu einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, zur Schule, zur Unterbringung der Kinder in fremde Obhut und zurück in die Arbeit oder nach Hause                           
  • ein Unfall bei der Inanspruchnahme von Interessenvertretungen oder Berufsvereinigungen (AK, ÖGB, Innungen etc.)                  
  • ein Unfall beim Besuch berufsbildender Kurse                                             

Als Arbeitsunfall außerhalb der beruflichen Tätigkeit gilt

  • ein Unfall bei Betriebsausflügen und Betriebsfeiern, die vom                         
  • Arbeitgeber veranstaltet und bezahlt werden.                                                
  • ein Unfall bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungs- und Arbeitsmarktförderungs-gesetz. Beispiel: Ein Arbeitsloser verunglückt auf dem Hinweg zum oder Rückweg vom Vorstellungsgespräch, das ihm vom Arbeitsmarktservice vermittelt wurde.    
  • ein Unfall bei der Hilfeleistung in Unglücksfällen, auch im Privaten. Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird - während er den Verwundeten eines Autounfalls Hilfe leistet - selbst verletzt.                                               
  • ein Unfall bei der Ausbildung und Tätigkeit als ehrenamtlicher Helfer bei den Freiwilligen Feuerwehren, bei den Wasserwehren und des Roten Kreuzes.

Soziale Absicherung nach Arbeitsunfällen

Die gesundheitlichen Folgen eines Arbeitsunfalles sind oft schlimm genug. Zumindest aber gibt es Hilfestellungen zur Sicherung der Existenz:

  • Die Verunglückten bekommen bei Bedarf eine Umschulung in einen anderen Beruf und                              
  • bei bleibenden gesundheitlichen Schäden eine Unfallrente von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).             
  • Sollte der Unfall tödlich enden, erhalten die Angehörigen eine Hinterbliebenenrente.

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