AK-Erfolg für Arbeiterin dank genauer Zeit-Notizen
Mehr gearbeitet als vereinbart und das ohne Zuschläge: Dank Aufzeichnungen und der AK, die vor Gericht gegangen war, bekam eine Arbeiterin 3.500 Euro
Der Auftakt des alpinen Ski-Weltcups in Sölden am 24.–25. Oktober 2026 begeistert viele Menschen – auch am Arbeitsplatz ist er Gesprächsthema. Denn in Sölden starten Damen und Herren mit dem Riesenslalom in die Weltcupsaison 2026/27. Aber darf man im Büro zuschauen, zuhören oder mitfiebern? Ein Überblick.
Ist Fernsehen im Betrieb erlaubt, dürfen Arbeitnehmer:innen den Riesenslalom nebenbei laufen lassen, solange die Arbeit nicht leidet. Heimlich schauen – etwa per TV oder Stream ohne Erlaubnis – und dabei die Leistung vernachlässigen, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Tipp der AK-Expert:innen: Nicht heimlich schauen! Vorher mit der Führungskraft absprechen. Gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis, besser nach der Arbeit zu Hause zuschauen.
Ist Radiohören während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen die Bewerbe auch im Radio verfolgt werden – wenn die Arbeit weiterhin ordentlich erledigt wird. Ist die private Internetnutzung erlaubt, dürfen auch Ergebnisse online abgerufen werden.
Wer während des alpinen Ski-Weltcups Urlaub nehmen möchte, muss das mit dem/der Arbeitgeber:in vereinbaren.
Dabei zählen:
Wichtig:
Für die Winterspiele gelten keine Sonderregeln beim Alkohol. Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, gilt dieses uneingeschränkt – auch während der Rennen. Der Umgang mit Alkohol ist oft in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Zusätzlich kann der/die Arbeitgeber:in den Alkoholkonsum per Weisung untersagen.
Anfragen bitte via Formular.
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