Behindertenvertrauensperson
Eine Behindertenvertrauensperson soll im Betrieb die Interessen der ArbeitnehmerInnen mit Behinderung vertreten. Was sind Aufgaben und Rechte?
Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen können Beihilfen und arbeitsplatzbezogene Förderungen in Anspruch genommen werden. Es gibt Förderungen einerseits für Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen und anderseits für Arbeitgeber:innen, die sie beschäftigen.
Die Gebärdensprachvideos des ServiceCenters ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer:innen über ihre Rechte in der Arbeitswelt. Hier geht's zum Video über Beihilfen.
Förderungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben werden vom Sozialministeriumservice (SMS), dem Arbeitsmarktservice (AMS), den Sozialversicherungsträgern und den Ämtern der Landesregierungen gewährt.
Wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt und alle Vorschriften eingehalten werden, können Arbeitgeber:innen, beziehungsweise Arbeitnehmer:innen Zuschüsse beantragen, und zwar zu
Eingliederungsbeihilfe
Wenn Menschen mit Behinderung, die nicht in Beschäftigung stehen, eingestellt werden, kann beim AMS eine zeitlich begrenzte Eingliederungsbeihilfe als Zuschuss zu den Lohnkosten beantragt werden.
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch (vor Beginn der Beschäftigung) zwischen AMS und Arbeitgeber:in und der zu fördernden Person gebunden. Die Förderungshöhe und die Förderdauer werden im Einzelfall zwischen AMS und Arbeitgeber:in vereinbart.
Diese Förderungen können beim Sozialministeriumservice beantragt werden:
Inklusionsförderung/ InklusionsförderungPlus
Für Unternehmen, die eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft einstellen. Voraussetzung ist der vorherige Bezug einer AMS-Eingliederungsbeihilfe. Die In-klusionsförderung sowie die InklusionsförderungPlus werden für die Dauer von 12 Monaten zuerkannt. Zudem gibt es einen Inklusionsbonus für Lehrlinge mit einem Behindertenpass für die Dauer der Lehrzeit.
Entgeltzuschuss
Wenn begünstigte behinderte Menschen bestimmte Leistungen nicht erbringen können, gibt es für Arbeitgeber:innen einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Das gilt allerdings nur, wenn die behinderungsbedingte Leistungseinschränkung auch durch technische Arbeitshilfen nicht ausgeglichen werden kann. Der Entgeltzuschuss stellt eine langfristige Förderung dar.
Arbeitsplatzsicherungszuschuss
Wenn der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet ist, kann unabhängig von einer tatsächlichen Leistungsminderung für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden.
Schulungs- und Ausbildungskosten, Ausbildungsbeihilfe
Braucht man einen Arbeitsplatz oder muss man ein aufrechtes Arbeitsverhältnis erhalten, können für externe Schulungen und Ausbildungen Förderungen für behinderungsbedingt anfallende Kosten gefördert werden. Dient die Schulungsmaßnahme der Sicherung des Arbeitsplatzes, können auch Kosten gefördert werden, die in keinem Zusammenhang mit der Behinderung stehen. Zusätzlich können Kosten für Begleitpersonen oder Gebärdensprachdolmetscher:innen übernommen werden.
Im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung kann für einen behinderungsbedingten Mehraufwand eine Ausbildungsbeihilfe gewährt werden.
Adaptierung von Arbeitsplätzen, technischen Arbeitshilfen, Mobilitätsförderungen
Bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen können Zuschüsse für die Adaptierung des Arbeitsplatzes in Anspruch genommen werden.
Das betrifft auch Kosten für Geräte oder Behelfe, die die Auswirkungen einer Behinderung auf die Leistungsfähigkeit kompensieren. Darunter fallen beispielsweise elektronische Lesegeräte für sehbehinderte Menschen.
Investive Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Betrieben für Menschen mit Behinderungen können ebenfalls gefördert werden.
Für die Kosten zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung der Beschäftigung können Mobilitätsförderungen gewährt werden: z.B. Mobilitätszuschuss, Zuschuss zur Erlangung der Lenkerberechtigung, Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges, Förderung für ein Orientierungs- und Mobilitätstraining, Förderung zur Anschaffung eines Blindenführhundes oder Assistenzhundes.
Zuschüsse zur Gründung und Sicherung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Wird eine selbständige Erwerbstätigkeit angestrebt, können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zur Gründung und Sicherung einer selbständigen Erwerbstätigkeit gewährt werden.
Weitere Unterstützungsleistungen bietet das „Netzwerk Berufliche Assistenz - (NEBA)“
Sie sollen den Prozess der Integration in ein reguläres Arbeitsverhältnis absichern und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Dazu gehören insbesondere das Jugendcoaching, AusbildungsFit, die Berufsausbildungsassistenz, die Arbeitsassistenz und das Jobcoaching.
Das Jugendcoaching soll Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen, um bei Bedarf den bestmöglichen Weg in ein Lehrverhältnis, eine berufliche Qualifizierung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt sicherzustellen bzw. um bei individuellen Problemlagen Orientierungshilfen zu entwickeln.
AusbildungFit stellt ein weiteres Angebot für Jugendliche dar: Sie können versäumte Basisqualifikationen und Social Skills nachholen und es werden viele individuelle Fähigkeiten für die folgende Ausbildung geschult.
Die Berufsausbildungsassistenz verfolgt die Zielsetzung, den Jugendlichen durch geeignete Maßnahmen der Vorbereitung, Unterstützung und Begleitung einen erfolgreichen Abschluss der gewählten Ausbildung zu ermöglichen und somit den Rahmen für eine längerfristige Eingliederung in den Regelarbeitsmarkt zu schaffen.
Die Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Assistenzbedarf und deren Arbeitgeber:innen. Sie bietet Beratung und Betreuung zur Erlangung von Arbeitsplätzen, Beratung und Betreuung zur Erhaltung von gefährdeten Arbeitsplätzen, Hilfestellung bei Konflikten am Arbeitsplatz, Abklärung der beruflichen Perspektiven sowie Beratung von Arbeitgeber:innen.
Jobcoaching wird grundsätzlich im Betrieb Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen und deren Arbeitgeber:innen angeboten. Job Coaching kann als Einschulung für neue Mitarbeiter:innen, aber auch als arbeitsplatzerhaltende Maßnahme bei bestehenden Arbeitsverhältnissen in Anspruch genommen werden. Ziel ist es, dass die gecoachten Mitarbeiter:innen die an sie gestellten Anforderungen am Arbeitsplatz eigenständig erfüllen können.
Das Betriebsservice berät Arbeitgeber:innen über die Möglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und informiert über die zahlreichen Förderangebote und Vorteile sowie unterstützt beim Recruiting.
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)
Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) kann von Menschen mit einer schweren Funktionsbeeinträchtigung in Anspruch genommen werden, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung eine personale Unterstützung zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit oder zur Absolvierung einer Ausbildung benötigen.
Fit2work
Ein weiteres Beratungsangebot stellt das Programm fit2work dar. Durch eine gesunde Arbeitswelt soll Invalidität vermindert bzw. Arbeitslosigkeit aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig verhindert werden. Erwerbsfähige Menschen sollen nach langen Krankenständen wieder eingegliedert werden.
AusBildung bis 18
Die AusBildung bis 18 soll allen Jugendlichen zu einer über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden Qualifikation verhelfen und einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegenwirken. Die Ausbildungspflicht wird erfüllt durch den Besuch einer weiterführenden Schule, die Absolvierung einer Lehrausbildung oder die Teilnahme an Bildungs- oder Ausbildungsangeboten oder an einer vorbereitenden Maßnahme.
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
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