Alte Frau liegt im Bett und hält die Hand einer jüngeren Frau
Die AK konnte für zwei pflegebedürftige Steirerinnen eine höhere Pflegestufe und damit eine Erhöhung des Pflegegeldes durchsetzen. © di_media, stock.adobe.com
7.7.2025

Von Pflegestufe 1 auf 6: Steirerin erhält 7.500 Euro

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom notwendigen Pflegeaufwand ab, der bei einer ärztlichen oder pflegerischen Untersuchung festgestellt wird. Wie zwei Fälle zeigen, wird der Bedarf nicht immer richtig erkannt.

Eine Steirerin stellte für ihre pflegebedürftige Mutter einen Antrag auf Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Als ihr allerdings nur die Stufe 1 zuerkannt wurde, legte die Tochter sofort Einspruch gegen den Pflegegeldbescheid ein. Ein neuer Gutachter setzte anschließend die Pflegegeldstufe 2 an. Da der Gesundheitszustand der Mutter jedoch deutlich mehr Pflegeaufwand verlangte, wandte sich die Tochter an die Arbeiterkammer und ersuchte um Rechtsvertretung im bereits laufenden Gerichtsverfahren.

Pflegestufe 6 statt 1

Vor Gericht wurden neue medizinische Befunde sowie auch detaillierte Pflegetagebücher vorgelegt, wodurch es zu einer Nachuntersuchung bei der Steirerin kam. Bei dieser neuerlichen Untersuchung wurde schlussendlich die Pflegestufe 6 zuerkannt. Die Frau erhielt von der PVA eine Nachzahlung in Höhe von rund 7.500 Euro.

Ärztliche Bestätigung

Bei einem weiteren Fall wurde ebenfalls Klage gegen einen Pflegegeldbescheid von der PVA eingereicht. Mithilfe eines ärztlichen Attests wurde ein neues Gutachten bewirkt, in dem der pflegebedürftigen Person die Pflegestufe 5 statt ursprünglich 3 zugesprochen wurde. Für die Steirerin gab es eine Nachzahlung von rund 3.200 Euro. AK-Juristin Jacqueline Weber rät: "Mit einem Pflegetagebuch kann man den Pflegebedarf gut dokumentieren. Somit wird die Notwendigkeit der regelmäßigen Unterstützung nachvollziehbar." Die AK Steiermark bietet eine Vorlage für das Pflegetagebuch an

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