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Das Serviceentgelt für die E-Card ist immer im November fällig. Die Gebühr von 10,30 Euro wird vom Dienstgeber eingehoben. Von der Gebühr befreit sind u. a. mitversicherte EhepartnerInnen, LebensgefährtInnen und Kinder sowie PensionistInnen.
Haben Sie mehrere Dienstgeber, wird die Gebühr auch mehrmals eingehoben. Aber einmal zahlen genügt. Heben Sie sich daher die November-Lohnzettel gut auf, denn sie können bares Geld wert sein. Und so geht’s: Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Gebietskrankenkasse, und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet.
Die E-Card gilt für alle VertragsärztInnen in Österreich, in allen EU-Staaten, in Island, Mazedonien, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz. Sie bekommen nicht jedes Jahr eine neue Karte, sie bleibt gültig.
Wenn Sie die Karte beim Arzt- oder Spitalsbesuch nicht dabei haben, genügt zur Behandlung auch Ihre Sozialversicherungs-Nummer. Wichtig ist, dass Sie die E-Card jedenfalls nachbringen.
Wenn die Karte verloren oder gestohlen wurde, rufen Sie bei der E-Card Serviceline an: 050 124 3311.
Broschüren
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
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