V. l.: Karl Schneeberger (Leiter der AK-Abteilung Arbeitnehmerschutz), Arbeitsrechtsexperte Gert-Peter Reissner, AK-Präsident Josef Pesserl und Werner Anzenberger, Bereichsleiter für Soziales der AK Steiermark.
V. l.: Karl Schneeberger (Leiter der AK-Abteilung Arbeitnehmerschutz), Arbeitsrechtsexperte Gert-Peter Reissner, AK-Präsident Josef Pesserl und Werner Anzenberger, Bereichsleiter für Soziales der AK Steiermark. © Derler, AK Stmk
6.5.2022

Das Arbeitsleben, geregelt durch das Arbeitsrecht

Arbeitsrecht leicht erklärt: Hunderte Betriebsrätinnen und Betriebsräte informierten sich über die neueste Rechtsprechung bei wichtigen rechtlichen Fragen des Arbeitslebens. Die Expertise bei der Großveranstaltung am Flughafen lieferte Gert-Peter Reissner, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Uni Graz.

Trotz der eher trockenen Materie und der späten Stunden war das Interesse bei steirischen Betriebsrätinnen und -räten groß, als die Arbeiterkammer zu einem Arbeitsrechtsvortrag in die Räume des Grazer Flughafens bat. AK-Präsident Josef Pesserl sagte bei seinen Begrüßungsworten, er freue sich, dass wieder Veranstaltungen in Präsenz möglich sind und dass ein so hochrangiger Experte sich zur Verfügung gestellt hat. Und tatsächlich schaffte es der Grazer Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Graz, Gert-Peter Reissner, perfekt, wichtige rechtliche Aspekte des Arbeitslebens verständlich zu erklären und dabei die neueste Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes einzubauen.

Wer zahlt bei Kündigung die Ausbildungskosten?

Österreich ist eine hochentwickelte Volkswirtschaft mit Arbeitsplätzen für hochqualifizierte Beschäftigte. Deshalb spielt Aus- und Weiterbildung während des Berufslebens eine große Rolle, und deshalb ist die Frage der Kosten ein ständiges Thema in den Unternehmen. Eine Arbeitnehmerin hatte gekündigt und zahlte nach Aufforderung des Dienstgebers einen Teil der Ausbildungskosten, die das Unternehmen getragen hatte, zurück. "Eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Ausbildungskosten gibt es nur bei einer schriftlichen Vereinbarung, die bereits vor der Ausbildung getroffen wurde", erklärte dazu der Jurist. Die Frau hatte nie etwas unterzeichnet, und deshalb konnte das Geld erfolgreich zurückgeholt werden.

Weitere spannende Themen und ihre rechtliche Einordnung waren der Urlaub, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei sexueller Belästigung und die vielen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Job und Corona. Zum Nachlesen gibt es hier die Zusammenfassung des Vortrages als Download.

Hunderte Betriebsrätinnen und Betriebsräte lauschten den Ausführungen des Arbeitsrechtlers Reissner.
Hunderte Betriebsrätinnen und Betriebsräte lauschten den Ausführungen des Arbeitsrechtlers Reissner. © Derler, AK Stmk


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